Der Bundesanzeiger-Verlag – zuständig für die Pflichtveröffentlichungen aller GmbHs im elektronischen Unternehmensregister – warnt derzeit wieder vor betrügerischen Anbietern, die Unternehmen zu Pflichteinträgen mit fiktiven Veröffentlichungsregistern abzocken. Laut Bundesanzeiger-Verlag gibt es mittlerweile bereits über 100 in- und ausländische Abzocker-Firmen, die immer wieder mit der gleichen Masche Massen-Briefe an Unternehmen verschicken, um so Einträge in Werberegister und entsprechende Gebühren zu erschleichen.
Für die Praxis: Der Bundesanzeiger-Verlag hat jetzt …
eine Liste mit solchen unlauteren Register-Anbietern ins Internet gestellt. Zahlen Sie also auf keinen Fall eine solche Rechnung oder unterschreiben Sie keinen Auftrag zur Veröffentlichung, ohne den Anbieter mit der Liste abgeglichen zu haben. Einzig autorisiertes Unternehmen zur Eintragung der Daten in das gesetzliche Unternehmensregister ist der Bundesanzeiger-Verlag (Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, weitere Infos unter www.unternehmensregister.de). Noch sicherer ist es, wenn Sie die Pflichtveröffentlichung Ihres Jahresabschlusses vom Steuerberater erledigen lassen oder – bei kleinen GmbHs – direkt im elektronischen Unternehmensregister eingeben. Die Liste der Abzocker gibt es hier > https://www.ebundesanzeiger.de/download/anbieterliste.pdf.