Erfreulich: Nach EU-Kommissionm und dem EU-Parlament will auch Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger Erleichterungen für kleine GmbHs in Deutschland umsetzen. Ziel: Kleine GmbHs müssten – bei zügiger Umsetzung – ab dem Geschäftsjahr 2012 keine Bilanz mehr erstellen und müssten auch die Pflichtoffenlegung nicht mehr vornehmen. Ersparnis pro kleinem Unternehmen: Zwischen 1.500 und 3.000 € – pro Jahr je nach Branche.
Hintergrund: Die EU-Bilanzrichtlinien betreffen Kapitalgesellschaften, also in Deutschland insbesondere die GmbH, die Aktiengesellschaften sowie die GmbH & Co KG ohne persönlich haftende Gesellschafter.
Danach sollen die Mitgliedsstaaten die Option erhalten, Kleinstunternehmen aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinien herauszunehmen. Als konkrete Schwellenwerte für Kleinstunternehmen schlägt die Kommission vor: Unternehmen mit einer Bilanzsumme von unter 500.000 EUR, einem Jahresumsatz von weniger als 1.000.000 EUR und weniger als 10 Mitarbeitern (zwei dieser drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen unterschritten sein).
Deutschland hat jetzt die Möglichkeit, kleinen GmbH und GmbH & Co. KG unterhalb dieser Schwellenwerte Erleichterungen gegenüber den auf EU-Recht basierenden Vorschriften der §§ 264 ff HGB zur Bilanzierung und Publizität zu gewähren. Die Politik ist gefordert.
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