Seit 1.1.2015 bleiben Zuwendungen für Betriebsveranstaltungen (auch: Weihnachtsfeier) bis zu einem Betrag von 110 € (inkl. MWSt) steuer- und sozialversicherungsfrei. Dabei handelt es sich um einen Freibetrag (§ 19 EStG). …
Geben Sie pro Mitarbeiter mehr aus, müssen Sie zwar nur für den die 110 EUR – Grenze übersteigenden Betrag Steuer und Sozialversicherung zahlen. Diese Vereinfachungsregelung gilt aber nicht für die Umsatzsteuer. Konkret: Geben Sie pro Mitarbeiter mehr als 110 EUR aus, entfällt der komplette Vorsteuerabzug. Sie sind also gut beraten, unter der 110 € – Grenze zu bleiben.