Im „Leben“ einer GmbH ist der Wechsel eines Geschäftsführers eine mehr oder weniger alltägliche Angelegenheit. Entweder scheiden Kollegen altersbedingt aus. Oder ein Kollege möchte sich einer größeren Herausforderung stellen. Wechsel sind Folge eines wirtschaftlichen Misserfolges oder einer Konfliktsituation. Hier sehen die Gesellschafter keine Grundlage mehr für eine Zusammenarbeit. Rechtlich …
ist ein Wechsel der Geschäftsführung in der Regel jederzeit möglich. Die Gesellschafter verfügen hier über die Entscheidungshoheit. Die Gesellschafter sollten die Veränderung allen Beteiligten zeitnah und sachlich kommunizieren, damit es in dieser Situation nicht zum Vertrauensverlust oder sonstigen Kurzschlussreaktionen kommt.
Für einige Personen hat der Wechsel in der Geschäftsführung eine weit reichende Bedeutung. So z. B. für die Berater und Geschäftspartner der GmbH: Sie haben oft jahrelang vertraulich zusammengearbeitet. Nicht selten ergeben sich auch persönliche Beziehungen. Auch in der Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern entsteht eine emotionale Ebene. All das muss ändert sich nun. Alle Beteiligten haben das Bedürfnis, „Alles“ über die Hintergründe des anstehenden Wechsels zu erfahren. Das liegt aber nicht immer auch im Interesse des Unternehmens. Dennoch haben diese Personen einen Anspruch darauf, dass ihnen das ordentlich und offiziell kommuniziert wird.
Für die Praxis: Aus Sicht der Gesellschafter und der neuen Geschäftsführung kommt es darauf an:
- Solange der Wechsel-Prozess vertraglich noch nicht abgeschlossen ist, sollten weder Gesellschafter noch die amtierende Geschäftsleitung Statements zur Lage und zu den Planungen herausgeben.
- Ist die Situation rechtlich geklärt (Abberufungsbeschluss, Bestellung des neuen Geschäftsführers) sollten die Gremien gemeinsam festlegen, wann und mit welcher exakten Sprachregelung der Wechsel in der Geschäftsführung bekannt gemacht wird.
- Legen Sie fest, an welchen Verteiler die Bekanntgabe erfolgt (Berater, Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Presse, Sonstige) bzw. welcher Veröffentlichungstext an welchen Verteiler geht.
- Vertrauensbildend für die Belegschaft ist es erfahrungsgemäß, wenn Sie den Wechsel mündlich im Rahmen einer Betriebsversammlung bekannt geben (genaue Formulierung festlegen, aber keine Fragen und Diskussionen zulassen).
- Wenig hilfreich ist es, Hintergründe und Gründe des Wechsels in der Öffentlichkeit auszutragen („Haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle nicht über Gründe, Hintergründe und interne Vorgänge sprechen. Dieses haben wir so vereinbart und daran möchten wir uns halten“).
- Beschränken Sie sich darauf, den Wechsel ausschließlich sachlich zu kommunizieren. Machen Sie sich klar, dass die offiziellen Formulierungen der Gesellschafter und der übrigen Geschäftsleitung in der Auseinandersetzung um die vertragliche Situation des ausscheidenden Geschäftsführers eine Rolle spielen.
Nur ausnahmsweise (z. B. weil die Trennung von einem Geschäftsführer juristisch schwierig ist und sich die gerichtliche Auseinandersetzung in die Länge zieht) ist es hilfreich, die Mitarbeiter und Geschäftspartner in den Konflikt einzubeziehen. Das kann z. B. als letztes Mittel hilfreich sein, wenn der in Ungnade geratene Geschäftsführer Anweisungen und Vereinbarungen mit den Gesellschaftern nicht einhält und die Mitarbeiter für seine Zwecke instrumentalisiert. Arbeitshilfe: Musterschreiben: Wechsel in der Geschäftsführung.