Geschäftsführer, die Ihren Job wechseln oder in nächster Zeit wechseln wollen, können nach einem neuen Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster das Finanzamt an den Kosten für die Abschiedsfeier im alten Unternehmen beteiligen. Allerdings müssen Sie einige Besonderheiten beachten, damit Ihr Steuerberater nachher keine Schwierigkeiten mit der steuerlichen Anerkennung der Kosten als Werbungskosten hat (FG Münster, Urteil vom 29.5.2015, 4 K 3236/12). Wenn Sie Ihre Abschiedsfeier planen oder für einen ausscheidenden Kollegen (auch: Leitenden Mitarbeiter) als Zeichen der Dankbar- und Verbundenheit eine würdige private Abschiedsfeier mit-organisieren wollen, sollten Sie wie folgt vorgehen: …
- Laden Sie ausschließlich Personen aus dem beruflichen Umfeld ein: Mitarbeiter, Geschäftspartner, auch: Ansprechpartner der Firma in Behörden und Institutionen.
- Verzichten Sie darauf, die Lebenspartner einzuladen.
- Stimmen Sie die Teilnehmerliste mit dem aktuellen Geschäftsführer der GmbH ab und lassen sich die Liste abzeichnen (OK aus Sicht der GmbH).
- Selbst eine Einladung mit rund 100 Teilnehmern ist möglich.
- Achten Sie darauf, dass die Kosten pro Teilnehmer mit rund 50 € kalkuliert sind (je nach Repräsentanz eventuell mehr).
- Private Freunde, Familie und Kinder müssen draußen bleiben.