Können Sie Rechnungen wegen Verlust nicht mehr vorlegen, tragen Sie … die Beweislast. Dazu können Sie für konkrete Vorgänge Zeugen benennen. Können Sie den Beweis nicht erbringen, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug ablehnen (BFH, Urteil vom 23.10.2014, V R 23/13).
Zu Beginn einer Außenprüfung hatte der Geschäftsführer mitgeteilt, dass der Transporter mit den kompletten Buchungsunterlagen der GmbH und der EDV-Anlage, auf der die komplette Buchführung gespeichert war, vom Firmengelände gestohlen worden war. Das klingt selbst für uns recht dreist. Unabdingbare Voraussetzung für einen solchen Fall ist aber, dass der Diebstahl ordnungsgemäß angezeigt wurde. Fazit: Sollte doch einmal eine Rechnung fehlen, muss das Finanzamt Ihnen die Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. zur Beweisführung geben.