Provozierende Frage eines Kollegen: „Kann einer alleine (Ex-VW-Chef Winterkorn; Anm. d. Red.) so viel Verantwortung tragen, dass er 16 Mio. EUR pro Jahr wert ist“? (plus 28 Mio. EUR Pensionsansprüche). Gemeint ist: Für Geschäftsführer in mittelständischen Unternehmen bestimmt die Finanzverwaltung, wie viel sie verdienen dürfen. Im Konzern bestimmt „die Verantwortung, die sie tragen“, wie viel verdient wird. So die moralische Argumentation. …Fakt ist: Im Management von Aktiengesellschaften bestimmt der Markt den Preis – sprich das Gehaltsniveau. Seit Jahren (vgl. Nr. 12/2013, 30/2012) wurden heftige Diskussionen geführt, wie moralisch die Millionen-Gehälter der Manager sind. Lange Zeit gab es eine Faustregel, nach der der 30-fache Verdienst eines Facharbeiters als „moralische“ Grenze angesehen wurde. In der globalisierten Wirtschaft spielt diese deutsche Moral-Debatte aber keine Rolle mehr. Für mittelständische Unternehmen – und insbesondere für Unternehmen in der Rechtsform „GmbH“ – bestimmt das Finanzamt wie viel „Verantwortung“ der Geschäftsführer trägt. Sprich: Hier gilt der Drittvergleich. Es darf nur so viel gezahlt werden, wie in einem vergleichbaren Unternehmen. In einer Umfrage an die Oberfinanzdirektionen (OFD) der Länder wurde unserer Redaktion dazu bescheinigt: „Für AGs sind uns keine Fälle von vGA wegen überhöhter Gehaltszahlung an den Vorstand bekannt“. Oder: „Dazu gibt es keine finanzgerichtlich anhängigen Verfahren“.
Stimmt: Es gibt und gab nicht ein Verfahren vor den Finanzgerichten oder vor dem BFH, das sich mit der „Angemessenheit des Manager-Gehalts“ befasst. Eine glatte Ungleichbehandlung von AG und mittelständischen Unternehmen. Man darf zu Recht die Frage stellen, wie viel verdient ist?