Wenn Sie eine Firma oder einen GmbH-Beteiligung kaufen, geht das nicht ohne längere Verhandlungen über die Konditionen. Wollen Sie verhindern, dass der Verkäufer im Wettbewerb mit mehreren Kaufinteressenten den Kaufpreis systematisch nach oben treibt, können Sie einen Vorvertrag abschließen (letter of intent). Damit erklären beide Seiten ihre Kauf- bzw. Verkaufsabsicht. Je nach Ausgestaltung des Vorvertrages können Sie so verhindern, dass der Verkäufer an einen Dritten verkauft oder davon abhalten wird, indem Sie eine Vertragsstrafe oder Schadensersatz festlegen.
Vorsicht: In der Praxis gibt es viele Fälle, in denen die Gerichte die Rechtsverbindlichkeit des Vorvertrages anzweifeln. 2. Risiko: Wenn Sie im Vorvertrag einzelnen Punkte (damit er „rechtsverbindlich“ ist) zu genau vorgeben, bindet Sie das u. U. im Hauptvertrag (präjustizielle Wirkung). Wird dann prozessiert, riskieren Sie, dass in der richterlichen Entscheidung ihre eigentlichen Interessen nicht berücksichtigt werden. Der Kauf mit Vorvertrag kann also auch ganz schön nach hinten losgehen.
Die Kauf- bzw. die Verkaufs-Situation eines Unternehmens oder GmbH-Anteils sind immer auch eine Frage des Vertrauens. Misstrauen – ob berechtigt oder unberechtigt – ist aber selbst mit dem besten Vorvertrag nicht auszuräumen – er wiegt meist/oft nur in falscher Sicherheit.