Nach der Sachverständigenanhörung zur Frage der Einbeziehung aller Selbstständigen in die Pflichtmitglied zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung ist absehbar, dass es eine Gesetzesinitiative der GroKo noch in dieser Legislaturperiode geben wird. Damit dürfte die Pflichtversicherung für alle kleineren Selbstständigen ab 2020/21 kommen. Wer privat versichert bleiben will und/oder eine Alterssicherung auf eigene Rechnung anstrebt, sollte prüfen, inwieweit die geschäftlichen Aktivitäten in Zukunft über eine Unternehmergesellschaft/kleine GmbH (UG) abgewickelt werden können. Zu prüfen ist insbesondere: Bilanzierungspflicht, Offenlegung und die Einbeziehung in die Gewerbesteuerpflicht.
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