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Volkelt-Briefe

Vorsorge: Gesellschafter-Geschäftsführer bleiben benachteiligt

Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) hat jetzt in letz­ter Instanz klar­ge­stellt, dass der  Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, für den bereits … eine Direkt­ver­si­che­rung abge­schlos­sen ist, die Beträ­ge zu einer zusätz­li­chen Rürüp-Ren­te beim Son­der­aus­ga­ben­ab­zug ledig­lich in Höhe eines offe­nen Dif­fe­renz­be­tra­ges steu­er­lich anset­zen kann (BFH, Urteil vom 15.7.2014, X R 35/12).

Ein betrof­fe­ner Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer hat­te wegen Ver­let­zung des Gleich­be­hand­lungs­grund­sat­zes geklagt. Kei­ne Chan­ce: Laut BFH hat der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer im Ren­ten­recht eine Son­der­stel­lung. Des­we­gen ist es ihm auch zumut­bar, die Alters­ver­sor­gung wei­test­ge­hend aus eige­nen Mit­tel zu finan­zie­ren, ohne dass es einer Steu­er­för­de­rung bedarf.

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