Das Aktienrecht gilt auch für große GmbH (§ 91 Abs. 2 AktG). Danach muss der Vorstand einer Aktiengesellschaft „geeignete Maßnahmen ergreifen, insbesondere ein Überwachungssystem einrichten, das den Fortbestand der Gesellschaft sichert und gefährdende Entwicklungen für das Unternehmen frühzeitig erkennt“. Das gilt auch für Sie als Geschäftsführer einer großen GmbH und mit Einschränkungen sogar auch für die mittelgroße GmbH. Versäumen Sie es, übliche, Fortbestand sichernde Controllingsysteme und Prognose-Instrumente zu entwickeln und einzusetzen, handeln SIE zumindest fahrlässig, u. U. sogar grob fahrlässig. Neben den gegenwarts- und zukunfts-bezogenen, produktions- und umsatzbezogenen Unternehmensdaten aus dem Controlling gibt es eine ganze Reihe anderer Faktoren, die das zukünftige Risiko Ihres Unternehmens bestimmen.
Beispiele: …Standortverlegung, Zukauf eines Unternehmens, Anschaffung einer neuen Produktionsanlage, fehlerhaftes Qualitätsmanagement usw. Vorausschauendes Risiko-Management umfasst drei Stufen:
- das Erkennen von Risiken,
- das Beobachten der als Risiko erkannten Gefahren und
- die Aufstellung und Fortschreibung eines Maßnahmenkataloges gegen drohende Gefahren.
Zunächst müssen Sie sich also einen systematischen Überblick über alle potenziellen Fehlerquellen verschaffen. Dazu ist es notwendig, alle Mitarbeiter für eventuelle Risiken zu sensibilisieren und diese systematisch in die Risikoanalyse einzubeziehen.
Beispiel: Die Muster-Software GmbH verwendet in ihrem Vermögensverwaltungsprogramm ein Modul, das nur von einem einzigen Hersteller bezogen werden kann. Das weiß aber nur der Software-Entwickler. Hier ist es Aufgabe der Geschäftsführung, dieses Wissen zu „aktivieren”, einen zweiten Anbieter vorrätig zu halten oder einen Notfallplan für eine Eigenentwicklung auszuarbeiten. Um Risikofaktoren im Unternehmen systematisch aufzudecken, sollten Sie auf allen Ebenen organisatorische Vorkehrungen treffen.
Muster Arbeitsschema:
Wer ist zuständig | Ziel | GF-Aktivität |
Geschäftsführer | Erkenntnisse, die nicht aus dem eigenen Unternehmen abgeleitet werden können |
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Geschäftsführungs-Gremium |
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Projektgruppen
Abteilungsleiter
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Projektgruppe Risiken |
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