Themen heute: Mittelstand muss sich mehr in die Politik einmischen – und das geht so! + Unternehmensregister: Zweigniederlassungen werden nur noch am Hauptsitz geführt + Grunderwerbsteuer: GmbHs müssen Immobilien-Erwerb schneller planen + Ein Gesellschafter braucht Geld – was tun? + Schrottimmobilie gekauft? – BGH bringt Hoffnung + elektronische Lohnsteuerkarte kommt weiterhin 2012 + Mit fremden Marken werben – was geht? + BISS …
30. KW 2011
Freitag, 29.7.2011
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
in der Nachkriegs-Ära unter Adenauer und dem damaligen Wirtschaftsminister Ludwig Erhard war es Ehrensache: Unternehmer haben nicht nur Geschäfte gemacht. Sie haben sich in die Tagespolitik eingemischt. Viele von ihnen haben sich parteipolitisch engagiert und mit ihrer Handschrift dazu beigetragen, dass die Wirtschaftsprogramme der Parteien realistisch, bürger- und mittelstandsfreundlich angelegt waren. Diese Zeiten sind vorbei. Die Politiker vertreten sich in eigener Sache.
Für den Mittelstand bedeutet das: Es gelingt immer weniger, mittelständische Interessen zu bündeln und effektive Lobbyarbeit zu leisten. Das ist die Domäne der Großkonzerne und Oligopol-Branchen und ihrer PR-Agenturen. Viele Mittelständler sind aber nicht mehr bereit, hier tatenlos zuzusehen. O‑Ton eines Unternehmers, der sich in der Schwarzwald AG mit Gleichgesinnten zusammengeschlossen hat: „Mitarbeiter, die sich politisch betätigen wollen, werden von uns unterstützt“.
Dass das nicht nur rhetorisch gemeint ist, belegt die Praxis. Solche Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Mitarbeitern gibt es bereits schwarz aus weis. In der oben genannten Firma haben die Mitarbeiter eine Rückkehr-Garantie – im konkreten Fall bis zu 5 Jahren. Und die moralische Verpflichtung, sich regelmäßig mit dem Unternehmen kurz zu schließen – um sich das notwendige Feedback aus der betrieblichen Praxis zu holen. Wer sonst könnte mittelständische Interessen so hautnah und effektiv vertreten?
Unternehmensregister: Zweigniederlassungen einfacher finden
Bis 2007 wurden Zweigniederlassungen von Unternehmen als eigenständige Firma an ihrem Sitz im Handelregister eingetragen. Nach der GmbH-Reform werden Zweigniederlassungen seit 1.1.2007 nur noch beim Registergericht der Hauptniederlassung geführt. Diese Änderung wird jetzt auch im elektronischen Unternehmensregister umgesetzt. Zweigniederlassungen sind jetzt nur noch am Sitze der Hauptniederlassung aufgeführt. Diese Änderung ist noch nicht flächendeckend umgesetzt. Die Suche nach Zweigniederlassungen wird je nach Portal des Bundeslandes unterschiedlich umgesetzt. Es kann also vorkommen, dass Sie eine Zweigniederlassung vorübergehend nicht finden, weil das Länderportal gerade umstellt und die Daten nicht abgerufen werden können.
Für die Praxis: Firmenveröffentlichungen der Zweigniederlassungen (z. B. Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Unternehmensverträge, Änderungen der Geschäftsführung usw.) können in der Regel nur noch unter den Veröffentlichungen der Hauptniederlassung eingesehen werden. Bei der Suche nach einem Unternehmen wird deutlich gekennzeichnet, wenn es sich lediglich um eine Zweigniederlassung handelt, so dass es nicht zu Verwechslungen mit der Hauptgesellschaft kommen kann.
Grunderwerbsteuer: GmbHs müssen Immobilienerwerb schneller planen und durchziehen
Die Bundesländer haben die Grundwerbsteuer als „Einnahme-Instrument“ entdeckt. Nach Brandenburg, Thüringen und Schleswig-Holstein wird nun auch Baden-Württemberg die Grunderwerbsteuer anheben. Auch in Nordrhein-Westfalen ist eine Anpassung geplant. Die Erhöhung von 3,5 % auf in der Regel 5 % beträgt damit über 40 % und fällt aus Sicht des erwerbenden Unternehmens überproportional ins Gewicht. Für eine Gewerbeimmobilie mit Anschaffungskosten von 400.000 € bedeutet das Zusatzkosten von immerhin 6.000 €.
Für die Praxis: Für GmbHs, die planen, ein Gewerbegrundstück zur Bebauung zu erwerben oder die zur Einsparung von Mietkosten eine Büro-Immobilie erwerben möchten, sollten prüfen, inwieweit der Erwerb noch vor der geplanten Erhöhung der Grunderwerbsteuer realisiert werden kann. Für die oben genannten Bundesländer gilt: In Brandenburg, Thüringen und Schleswig-Holstein steigt die Grunderwerbsteuer ab 2.1.2012 von 3,5 % auf 5 %. In NRW zum 1.10. 2011 auf 5 %. Auch in BW wird die Erhöhung auf 5 % ab 10/2011 kommen.
Ein GmbH-Gesellschafter braucht Geld – was tun?
Wer kennt das nicht: Für die Kinder muss eine Wohnung eingerichtet werden oder die Renovierung der eigenen Immobilie steht an. Das kostet Geld. Meistens dann, wenn fest angelegtes Geld nicht frei ist. Auch die Kredit-Finanzierung privater Ausgaben erfordert Sicherheiten und kostet mehr Zinsen als Sie für Geschäfts-Darlehen zahlen. Als Gesellschafter einer GmbH haben Sie in diesen Fällen zusätzliche Möglichkeiten:
- Verfügt die GmbH über die notwendige Liquidität, können Sie dies sich selbst bzw. den Mit-Gesellschaftern in Form eines Gesellschaftsdarlehens zur Verfügung stellen. Wichtig: Das Darlehen muss wie unter Dritten üblich vereinbart und tatsächlich so durchgeführt werden.
- Möglich ist es auch, dass die GmbH ihrem Gesellschafter einen Gewinnanteil vorab in Form einer sog. Vorabausschüttung auszahlt.
Als Geschäftsführer, sollten Sie dazu einige Vorsichtsmaßnahmen einhalten. Wichtig: Eine Vorabausschüttung ist rechtlich zulässig. Voraussetzung ist, dass die GmbH tatsächlich Gewinn erwartet. Keine Probleme gibt es, wenn die Vorabausschüttung aus einer erwirtschafteten Gewinnrücklage ausgezahlt wird und für das laufende Geschäftsjahr nicht mit Verlust gerechnet werden muss. Wird die Vorabausschüttung aus dem voraussichtlichen Gewinn des laufenden Geschäftsjahres gezahlt, muss diese Gewinnerwartung realistisch sein. Dazu ist es nicht notwendig, eine Zwischenbilanz aufzustellen. Es genügt eine bilanzmäßige Vorausberechnung in Verbindung mit einer Liquiditätsprognose oder eine zeitnahe Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA).
Für die Praxis: Wenn Sie einem Gesellschafter vorab einen Gewinnanteil auszahlen, handelt es sich um eine vorweggenommene Gewinnverwendung (Ergebnisverwendung). Dazu brauchen Sie einen Beschluss der Gesellschafter (Abhaltung einer Gesellschafterversammlung, Beschlussfassung und Protokollierung). Halten Sie sich als Geschäftsführer nicht daran und veranlassen Sie die Auszahlung an den Gesellschafter, können die übrigen Gesellschafter Sie wegen unzulässiger Auszahlung von GmbH-Vermögen in die Haftung nehmen.
Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM): Start-Termin Januar 2012 bleibt
Die offizielle Einstellung des ELENA-Meldeverfahrens hat keine Auswirkungen auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM). Auch in diesem Verfahren müssen Sie sich als Arbeitgeber elektronisch authentifizieren. Das Verfahren ist aber einfacher und datenrechtlich nicht umstritten. Nach den Planungen des BMF werden noch im Herbst die gesetzlichen Voraussetzungen für das papierlose Verfahren geschaffen. Die alte Lohnsteuerkarte wird danach ab 1.1.2012 endgültig Vergangenheit sein.
Für die Praxis: Nach der angekündigten Abschaffung des ELENA-Meldeverfahrens steht es Unternehmen frei, ob sie die bisherige Meldepraxis bis zur offiziellen Einstellung des Verfahrens weiterführen wollen oder ob sie die Meldung sofort einstellen wollen. Im schlechtesten Fall kann das aber bedeuten, dass Sie u. U. fehlende Meldungen später nachreichen müssen. Experten raten dazu, vorerst wie bisher per ELENA zu melden und das Verfahren erst dann umzustellen, wenn ELENA offiziell und rechtlich korrekt eingestellt wird.
Schrottimmoblien-Investoren haben Anspruch auf Schadenersatz
Wer in sog. Schrottimmobilien investiert hat, hat nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gute Chancen auf vollständigen Schadensersatz. Danach wurde die Bank wegen arglistiger Täuschung verurteilt und muss den gesamten Schaden ersetzen (BGH, Beschluss vom 5.7.2011, XI ZR 342/10).
Für die Praxis: Noch geht die Rechtsabteilung der Hypovereinsbank davon aus, dass es eine Einzelfallentscheidung ist. Anders die Experten: Sie sehen eine Grundsatzentscheidung. Danach wusste die Kredit gebende Bank davon, dass der Kaufpreis völlig überteuert war und die Mieteinnahmen nie zu erzielen waren. Betroffene sollten prüfen, ob Sie eine Wiederaufnahme erreichen bzw. inwieweit sie Schadensersatz einklagen.
Fremde Marken dürfen als Schlüsselworte in den Google-Adwords verwendet werden
Immer mehr Unternehmen entdecken die Werbemöglichkeiten in Google, etwa mit den kurzen Info-Kästen rechts neben dem eigentlichen Goggle-Listing – den Google-Adwords. Laut BGH ist zulässig, dass Unternehmen in den dazu angelegten Schlüsselwörtern (Tags) fremde Markennamen verwenden (BGH, Urteil vom 13.1.2011, I ZR 125/07).
Für die Praxis: Wichtig ist aber, dass weder Logo noch Markennamen des Konkurrenten in der eigentlichen Adword-Anzeige erscheint. Achten Sie auch darauf, dass auch nach Anklicken des Link auf Ihre Websites keine Hinweise auf die Konkurrenz bzw. Konkurrenzprodukte erscheinen.
Viel Erfolg wünscht Ihr Lothar Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur der Volkelt-Brief
BISS > Die Wirtschaftssatire > https://www.gmbh-gf.de/biss/satire-wieso