Themen heute: Unternehmenskultur – der Mittelstand macht es vor – hier: Kendrion-Binder-Magnetics GmbH + Steuerberater: Kann der für verdeckte Gewinnausschüttung veranwtwortlich gemacht werden? – JA + Bundesfinanzhof lässt vGA-Urteil überprüfen + EuGH erschwert Anspruch auf Steuerrückerstattung + Abspaltung von Unternehmensteilen in eine Mini-GmbH geht nicht + Betriebsrat muss sich nicht immer abmelden + BISS …
27. KW 2011
Freitag, 8.7.2011
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
dieser Tage feierte der mittelständische Technik-Zulieferer Kendrion-Binder Magnete GmbH 100jähriges Firmenjubiläum am Standort Villingen/Schwarzwald und ließ es dabei mächtig knallen. Vor 3 Jahren wäre das nicht möglich gewesen. Da stand die Fertigung still. Man war verzweifelt und auch Geschäftsführer Michael Bernhard wusste damals nicht mehr, wie es weitergehen sollte. Das ist Vergangenheit. Die Maschinen produzieren wieder rund um die Uhr. Eigentlich dürften die keine Minute stillstehen, um die weltweiten Aufträge abzuarbeiten.
Trotzdem: oder gerade deswegen: Hier haben die Mitarbeiter in der Krise voll mitgezogen und der Geschäftsführung war klar, dass sie die Belegschaft auch an den guten Zeiten teilhaben lassen will:
- Zum Jubiläum veranstaltete man ein rauschendes Fest nur für und zusammen mit den rund 1.000 Mitarbeitern. Fast alle Mitarbeiter kamen und feierten. Sogar die Geschäftsführung hielt bis in den Morgen durch.
- Am Sonntag gab es einen Tag der offenen Tür – für die Angehörigen der Mitarbeiter und interessierte Bürger aus der Stadt bzw. der Region. Insgesamt kamen über 10.000 Menschen.
- Zahlreiche Jugendliche und potenzielle Auszubildende konnten gezielt angesprochen werden. Ausbilder und Marketing suchten das Gespräch mit den Jugendlichen – und waren durchaus erfolgreich.
- Die Geschäftsführung empfing Bürgermeister, Gemeinderäte und Vertreter der regionalen Presse und konnte Kontakte vertiefen und intensivieren.
- Während der gesamten 72 Stunden ruhte die Produktion.
Fazit: Unternehmenskultur gibt es nicht zum Nulltarif. Auch solche sichtbaren Ereignisse wie ein Firmenjubiläum gehören dazu. Sie sind geeignet, Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen zu steigern, die Mitarbeiter dauerhaft zu binden und zur aktiven Mitarbeit zu motivieren und ein positives Renommee auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen. Auch die Einbindung in die Region, in die politischen Strukturen und in die Öffentlichkeit bringt mittel- und langfristig Vorteile. Und zwar ganz besonders dann, wenn die Zeiten mal nicht mehr so gut sind wie im Moment.
Die neuen Herausforderungen für das Unternehmen und die Geschäftsleitung stehen bereits vor der Tür: Die Umstellung der Automobil-Industrie auf den Elektroantrieb. Aber mit einer so gelebten Unternehmenskultur ist auch das zu schaffen.
Steuerberater haftet für Falschberatung bei verdeckten Gewinnausschüttungen
„Der Betriebsprüfer beanstandet meine Tantieme-Regelung aus dem Jahr 2007. Und das, obwohl ich von Anfang an einen Steuerberater in dieser Frage eingeschaltet habe. Kann ich den Steuerberater jetzt in die Haftung nehmen?“ – So die Anfrage eines Kollegen, dem jetzt ein Nachzahlungsbescheid ins Haus flatterte. Was tun?
Hier lohnt es, genau zu prüfen. Nach einem Grundsatz-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Beraterhaftung gilt: Besteht ein Dauermandat, so genügt es nicht, wenn der steuerliche Berater im Zusammenhang mit Gestaltungsfragen (hier: Gehalt, Tantieme) lediglich darauf hinweist, dass schriftliche und umfassende vertragliche Vereinbarungen vorliegen sollten (Aktenzeichen: IX ZR 153/96).
Der Steuerberater muss die Umsetzung rechtzeitig anregen und auf die Notwendigkeit der tatsächlichen Durchführung hinweisen. Klare Worte. Schematisch dürfen Sie sich darauf allerdings nicht verlassen. Haben Sie den Eindruck, dass Unwissen oder Fahrlässigkeit zu Fehlern in Ihren Besteuerungsgrundlagen geführt haben, sollten Sie dies zusätzlich durch einen (unabhängigen) Fachanwalt für Steuerrecht prüfen lassen.
Für die Praxis: Zu empfehlen ist auf jeden Fall, dem Steuerberater neben dem allgemeinen Beratervertrag einen zusätzlichen, schriftlichen Beratungsauftrag für einen solchen Fall zukommen zu lassen. Dokumentieren Sie alle Anfragen, die Sie an den Steuerberater stellen bzw. gestellt haben. Ebenso die Antworten.
Stimmen Sie nach jedem Gespräch mit dem Steuerberater ab, welche Zielvereinbarungen (Inhalt, Termin) getroffen wurden. Für Ihren Steuerberater ist das finanziell kein Problem: Die Berufshaftpflicht zahlt im Schadensfall im Rahmen der Höchstbeträge und einem nur kleinen Teil zahlt der Steuerberater als Eigenanteil.
Bundesfinanzhof lässt vGA-Urteil überprüfen
Das Finanzgericht (hier: FG Saarland) hatte im Urteil um eine verdeckte Gewinnausschüttung wegen überhöhter Geschäftsführer-Gehälter Revision nicht zugelassen. Die betroffenen GmbH-Geschäftsführer wollten das nicht hinnehmen und legte dagegen beim Bundesfinanzhof (BFH) Nicht-Zulassungsbeschwerde ein und bekam Recht. Das Finanzgericht darf eine Nicht-Zulassungsbeschwerde nur dann aussprechen, wenn im Verfahren positive Gründe für die Zulassung einer möglichen Beschwerde genannt werden (BFH-Beschluss vom 9.2.2011, I B 111/10).
Für die Praxis: So einfach geht es also nicht. Das Finanzgericht muss tatsächlich prüfen, ob Gründe für die Zulassung einer Revision vorliegen. Dazu muss es prüfen, ob die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder ob das Verfahren zur Sicherung der einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist. Ohne diese Prüfung bestehen gute Chancen, beim BFH Nicht-Zulassungsbeschwerde einzulegen und so eine Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils zu erreichen.
EuGH erschwert Anspruch auf Steuerrückerstattung
Deutsche Anleger, die Dividenden von ausländischen Unternehmen bezogen haben, haben nur dann Anspruch auf Steuererstattung aus dem Ausschüttungsverfahren, wenn sie die Steuergutschriften konkret belegen und nachweisen können. Das Anrechnungsverfahren wurde 2001 abgeschafft – deswegen sind von diesem Urteil nur Alt-Fälle betroffen (EuGH, Urteil vom 30.6.2011, C‑262/09).
Für die Praxis: Das Bundesfinanzministerium hatte für Ansprüche von Anlegern in ausländische Kapitalgesellschaften bereits eine 5 Mrd. € – Rückstellung im Haushalt zurückgelegt. Diese werden jetzt voraussichtlich nicht mehr benötigt. Dennoch: Bis die konkreten Nachweispflichten geklärt sind, besteht zumindest die Aussicht, dass es doch noch zu Steuerrückerstattungen kommen kann.
Abspaltung von Unternehmensteilen in eine Mini-GmbH ist nicht möglich
Wollen Sie aus einem Unternehmen einzelne Funktionen, Abteilungen oder Betriebsteile abgespalten, dann ist das nicht möglich in der Rechtsform einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Eine solche UG kann nämlich nur mit einer Bareinlage gegründet werden. Bei einer Abspaltung handelt es sich aber grundsätzlich um eine Sacheinlage (BGH, Beschluss vom 11.4.2011, II ZB 9/10).
Für die Praxis: Diese Rechtsfrage ist damit in letzter Instanz geklärt. Abspaltungen in eine UG sind nicht möglich. Versuchen Sie also erst gar nicht, ein solches Konstrukt durchzusetzen. In der Praxis ist das aber nicht weiter problematisch, weil es sich Abspaltungen in der Regel um Sacheinlagen in der Höhe von 25.000 € und mehr handelt, so dass die Abspaltung in eine (Voll-) GmbH möglich ist.
Betriebsrat muss sich nicht in jedem Fall vom Arbeitsplatz abmelden
Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) muss sich der Betriebsrat nicht beim Arbeitgeber von seinem Arbeitsplatz abmelden, wenn in der besagten Zeit eine Umorganisation des Arbeitsprozesses nicht notwendig ist. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles (BAG, Urteil vom 29.6.2011, 7 ABR 135/09).
Für die Praxis: Grundsätzlich besteht eine Mitteilungspflicht des Betriebsrates an den Arbeitgeber. Aber nicht für jeden Einzelfall. Entscheidend für eine Unterrichtungspflicht des Arbeitsgebers ist danach die konkrete einzelne Tätigkeit, die der Betriebsrat ausübt, und die voraussichtliche Dauer der Unterbrechung.
Mit besten Grüßen
Ihr Lothar Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur der Volkelt-Brief