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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 27/2011

Unter­neh­mens­kul­tur – der Mit­tel­stand macht es vor – hier: Ken­dri­on-Bin­der-Magne­tics GmbH + Steu­er­be­ra­ter: Kann der für ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung ver­anwtwort­lich gemacht wer­den? – JA + Bun­des­fi­nanz­hof lässt vGA-Urteil über­prü­fen + EuGH erschwert Anspruch auf Steu­er­rück­erstat­tung + Abspal­tung von Unter­neh­mens­tei­len in eine Mini-GmbH geht nicht + Betriebs­rat muss sich nicht immer abmel­den + BISS 

The­men heu­te: Unter­neh­mens­kul­tur – der Mit­tel­stand macht es vor – hier: Ken­dri­on-Bin­der-Magne­tics GmbH + Steu­er­be­ra­ter: Kann der für ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung ver­anwtwort­lich gemacht wer­den?  – JA + Bun­des­fi­nanz­hof lässt vGA-Urteil über­prü­fen + EuGH erschwert Anspruch auf Steu­er­rück­erstat­tung + Abspal­tung von Unter­neh­mens­tei­len in eine Mini-GmbH geht nicht + Betriebs­rat muss sich nicht immer abmel­den + BISS

27. KW 2011
Frei­tag, 8.7.2011

Sehr geehr­te Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gin, sehr geehr­ter Kollege,

die­ser Tage fei­er­te der mit­tel­stän­di­sche Tech­nik-Zulie­fe­rer Ken­dri­on-Bin­der Magne­te GmbH 100jähriges Fir­men­ju­bi­lä­um am Stand­ort Villingen/Schwarzwald und ließ es dabei mäch­tig knal­len. Vor 3 Jah­ren wäre das nicht mög­lich gewe­sen. Da stand die Fer­ti­gung still. Man war ver­zwei­felt und auch Geschäfts­füh­rer Micha­el Bern­hard wuss­te damals nicht mehr, wie es wei­ter­ge­hen soll­te. Das ist Ver­gan­gen­heit. Die Maschi­nen pro­du­zie­ren wie­der rund um die Uhr. Eigent­lich dürf­ten die kei­ne Minu­te still­ste­hen, um die welt­wei­ten Auf­trä­ge abzuarbeiten.

Trotz­dem: oder gera­de des­we­gen: Hier haben die Mit­ar­bei­ter in der Kri­se voll mit­ge­zo­gen und der Geschäfts­füh­rung war klar, dass sie die Beleg­schaft auch an den guten Zei­ten teil­ha­ben las­sen will:

  • Zum Jubi­lä­um ver­an­stal­te­te man ein rau­schen­des Fest nur für und zusam­men mit den rund 1.000 Mit­ar­bei­tern. Fast alle Mit­ar­bei­ter kamen und fei­er­ten. Sogar die Geschäfts­füh­rung hielt bis in den Mor­gen durch.
  • Am Sonn­tag gab es einen Tag der offe­nen Tür – für die Ange­hö­ri­gen der Mit­ar­bei­ter und inter­es­sier­te Bür­ger aus der Stadt bzw. der Regi­on. Ins­ge­samt kamen über 10.000 Menschen.
  • Zahl­rei­che Jugend­li­che und poten­zi­el­le Aus­zu­bil­den­de konn­ten gezielt ange­spro­chen wer­den. Aus­bil­der und Mar­ke­ting such­ten das Gespräch mit den Jugend­li­chen – und waren durch­aus erfolgreich.
  • Die Geschäfts­füh­rung emp­fing Bür­ger­meis­ter, Gemein­de­rä­te und Ver­tre­ter der regio­na­len Pres­se und konn­te Kon­tak­te ver­tie­fen und intensivieren.
  • Wäh­rend der gesam­ten 72 Stun­den ruh­te die Produktion.

Fazit: Unter­neh­mens­kul­tur gibt es nicht zum Null­ta­rif. Auch sol­che sicht­ba­ren Ereig­nis­se wie ein Fir­men­ju­bi­lä­um gehö­ren dazu. Sie sind geeig­net, Iden­ti­fi­ka­ti­on der Mit­ar­bei­ter mit dem Unter­neh­men zu stei­gern, die Mit­ar­bei­ter dau­er­haft zu bin­den und zur akti­ven Mit­ar­beit zu moti­vie­ren und ein posi­ti­ves Renom­mee auf dem Arbeits­markt zu schaf­fen. Auch die Ein­bin­dung in die Regi­on, in die poli­ti­schen Struk­tu­ren und in die Öffent­lich­keit bringt mit­tel- und lang­fris­tig Vor­tei­le. Und zwar ganz beson­ders dann, wenn die Zei­ten mal nicht mehr so gut sind wie im Moment.

Die neu­en Her­aus­for­de­run­gen für das Unter­neh­men und die Geschäfts­lei­tung ste­hen  bereits vor der Tür: Die Umstel­lung der Auto­mo­bil-Indus­trie auf den Elektro­antrieb. Aber mit einer so geleb­ten Unter­neh­mens­kul­tur ist auch das zu schaffen.

 Steuerberater haftet für Falschberatung bei verdeckten Gewinnausschüttungen 

Der Betriebs­prü­fer bean­stan­det mei­ne Tan­tie­me-Rege­lung aus dem Jahr 2007. Und das, obwohl ich von Anfang an einen Steu­er­be­ra­ter in die­ser Fra­ge ein­ge­schal­tet habe. Kann ich den Steu­er­be­ra­ter jetzt in die Haf­tung neh­men?“ – So die Anfra­ge eines Kol­le­gen, dem jetzt ein Nach­zah­lungs­be­scheid ins Haus flat­ter­te. Was tun?

Hier lohnt es, genau zu prü­fen. Nach einem Grund­satz-Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) zur Bera­ter­haf­tung gilt: Besteht ein Dau­er­man­dat, so genügt es nicht, wenn der steu­er­li­che Bera­ter im Zusam­men­hang mit Gestal­tungs­fra­gen (hier: Gehalt, Tan­tie­me) ledig­lich dar­auf hin­weist, dass schrift­li­che und umfas­sen­de ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen vor­lie­gen soll­ten (Akten­zei­chen: IX ZR 153/96).

Der Steu­er­be­ra­ter muss die Umset­zung recht­zei­tig anre­gen und auf die Not­wen­dig­keit der tat­säch­li­chen Durch­füh­rung hin­wei­sen. Kla­re Wor­te. Sche­ma­tisch dür­fen Sie sich dar­auf aller­dings nicht ver­las­sen. Haben Sie den Ein­druck, dass Unwis­sen oder Fahr­läs­sig­keit zu Feh­lern in Ihren Besteuerungs­grundlagen geführt haben, soll­ten Sie dies zusätz­lich durch einen (unab­hän­gi­gen) Fach­an­walt für Steu­er­recht prü­fen lassen.

Für die Pra­xis: Zu emp­feh­len ist auf jeden Fall, dem Steu­er­be­ra­ter neben dem all­ge­mei­nen Bera­ter­ver­trag einen zusätz­li­chen, schrift­li­chen Bera­tungs­auf­trag für einen sol­chen Fall zukom­men zu las­sen. Doku­men­tie­ren Sie alle Anfra­gen, die Sie an den Steu­er­be­ra­ter stel­len bzw. gestellt haben. Eben­so die Antworten.

 Stim­men Sie nach jedem Gespräch mit dem Steu­er­be­ra­ter ab, wel­che Ziel­ver­ein­ba­run­gen (Inhalt, Ter­min) getrof­fen wur­den. Für Ihren Steu­er­be­ra­ter ist das finan­zi­ell kein Pro­blem: Die Berufs­haft­pflicht zahlt im Scha­dens­fall im Rah­men der Höchst­be­trä­ge und einem nur klei­nen Teil zahlt der Steu­er­be­ra­ter als Eigenanteil.

Bundesfinanzhof lässt vGA-Urteil überprüfen

Das Finanz­ge­richt (hier: FG Saar­land) hat­te im Urteil um eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung wegen über­höh­ter Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter Revi­si­on nicht zuge­las­sen. Die betrof­fe­nen GmbH-Geschäfts­füh­rer woll­ten das nicht hin­neh­men und leg­te dage­gen beim Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) Nicht-Zulas­sungs­be­schwer­de ein und bekam Recht. Das Finanz­ge­richt darf eine Nicht-Zulas­sungs­be­schwer­de nur dann aus­spre­chen, wenn im Ver­fah­ren posi­ti­ve Grün­de für die Zulas­sung einer mög­li­chen Beschwer­de genannt wer­den (BFH-Beschluss vom 9.2.2011, I B 111/10).

Für die Pra­xis: So ein­fach geht es also nicht. Das Finanz­ge­richt muss tat­säch­lich prü­fen, ob Grün­de für die Zulas­sung einer Revi­si­on vor­lie­gen. Dazu muss es prü­fen, ob die Rechts­sa­che grund­sätz­li­che Bedeu­tung hat oder ob das Ver­fah­ren zur Siche­rung der ein­heit­li­chen Recht­spre­chung erfor­der­lich ist. Ohne die­se Prü­fung bestehen gute Chan­cen, beim BFH Nicht-Zulas­sungs­­­be­schwer­de ein­zu­le­gen und so eine Über­prü­fung des erst­in­stanz­li­chen Urteils zu erreichen.

EuGH erschwert Anspruch auf Steuerrückerstattung

Deut­sche Anle­ger, die Divi­den­den von aus­län­di­schen Unter­neh­men bezo­gen haben, haben nur dann Anspruch auf Steu­er­erstat­tung aus dem Aus­schüt­tungs­ver­fah­ren, wenn sie die Steu­er­gut­schrif­ten kon­kret bele­gen und nach­wei­sen kön­nen. Das Anrech­nungs­ver­fah­ren wur­de 2001 abge­schafft – des­we­gen sind von die­sem Urteil nur Alt-Fäl­le betrof­fen (EuGH, Urteil vom 30.6.2011, C‑262/09).

Für die Pra­xis: Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat­te für Ansprü­che von Anle­gern in aus­län­di­sche Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten bereits eine 5 Mrd. € – Rück­stel­lung im Haus­halt zurück­ge­legt. Die­se wer­den jetzt vor­aus­sicht­lich nicht mehr benö­tigt. Den­noch: Bis die kon­kre­ten Nach­weis­pflich­ten geklärt sind, besteht zumin­dest die Aus­sicht, dass es doch noch zu Steu­er­rück­erstat­tun­gen kom­men kann.

Abspaltung von Unternehmensteilen in eine Mini-GmbH ist nicht möglich

Wol­len Sie aus einem Unter­neh­men ein­zel­ne Funk­tio­nen, Abtei­lun­gen oder Betriebs­tei­le abge­spal­ten, dann ist das nicht mög­lich in der Rechts­form einer Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt). Eine sol­che UG kann näm­lich nur mit einer Bar­einlage gegrün­det wer­den. Bei einer Abspal­tung han­delt es sich aber grund­sätz­lich um eine Sach­ein­la­ge (BGH, Beschluss vom 11.4.2011, II ZB 9/10). 

Für die Pra­xis: Die­se Rechts­fra­ge ist damit in letz­ter Instanz geklärt. Abspal­tun­gen in eine UG sind nicht mög­lich. Ver­su­chen Sie also erst gar nicht, ein sol­ches Kon­strukt durch­zu­set­zen. In der Pra­xis ist das aber nicht wei­ter pro­ble­ma­tisch, weil es sich Abspal­tun­gen in der Regel um Sach­ein­la­gen in der Höhe von 25.000 € und mehr han­delt, so dass die Abspal­tung in eine (Voll-) GmbH mög­lich ist.

Betriebsrat muss sich nicht in jedem Fall vom Arbeitsplatz abmelden

Laut Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) muss sich der Betriebs­rat nicht beim Arbeit­ge­ber von sei­nem Arbeits­platz abmel­den, wenn in der besag­ten Zeit eine Umor­ga­ni­sa­ti­on des Arbeits­pro­zes­ses nicht not­wen­dig ist. Ent­schei­dend sind die Umstän­de des Ein­zel­fal­les (BAG, Urteil vom 29.6.2011, 7 ABR 135/09).

Für die Pra­xis: Grund­sätz­lich besteht eine Mit­tei­lungs­pflicht des Betriebs­ra­tes an den Arbeit­ge­ber. Aber nicht für jeden Ein­zel­fall. Ent­schei­dend für eine Unter­rich­tungs­pflicht des Arbeits­ge­bers ist danach die kon­kre­te ein­zel­ne Tätig­keit, die der Betriebs­rat aus­übt, und die vor­aus­sicht­li­che Dau­er der Unterbrechung.

Mit bes­ten Grüßen

Ihr Lothar Vol­kelt 

Dipl. Volks­wirt, Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur der Volkelt-Brief

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