Themen heute: Großhandelspreise steigen stark + So finden Sie den passenden Coach + Vorbereitung auf eine neue Geschäftsführer-Tätigkeit ist kein Kündigungsgrund + Jetzt können Sie sich leichter gegen die Abzocke von Online-Branchendiensten wehren + Urlaubsanspruch darf nicht von Mindestarbeitszeit abhängig sein + Vorsicht bei hohen Ansprüchen an Deutschkenntnisse des Mitabeiters * BISS …
9. KW 2012
Freitag, 2.3.2012
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
das Statistische Bundesamt hat jetzt Zahlen zur tatsächlichen Entwicklung der Preise für die Wirtschaft vorgelegt. Danach stiegen die Großhandelspreise binnen einen Jahres um durchschnittlich 7,5 %. Viele Geschäftsführer-Kollegen mussten aber in ihrer Kalkulation wesentlich höhere Preissteigerungen nachvollziehen. Das liegt zum einen daran, dass je nach Branche sehr unterschiedliche Preiserhöhungen weitergereicht wurden und vor allem auch daran, dass einzelne Vorprodukte (Energie + 15 %) anteilig höher zu Buche schlagen. Preiserhöhungen Dezember für einige ausgewählte Produktgruppen:
- Getreide, Saatgut, Futtermittel + 35 %,
- Erze, Metalle, Metallhalbzeug + 10 %,
- Milcherzeugnisse, Öle, Fette + 6,7 %.
Ausführliche Informationen über die Preisentwicklung in den einzelnen Branchen und Märkten gibt es regelmäßig vom Statistischen Bundesamt. Diese bilden eine realistische Grundlage für die Kalkulation im Unternehmen, so z. B. zu den Produktgruppen Verbraucherpreise, Großhandelspreise, Baupreise, Einfuhr-preise. Die entsprechenden Indizes werden monatlich aktualisiert und können direkt im Internet eingesehen werden unter > https://www.destatis.de > Preise.
So finden Sie den passenden Coach
Die meisten Kollegen kennen das: Für jedes Fach-Problem gibt es einen Spezialisten, der eine hervorragende Lösungen parat hat. Aber wer hilft Ihnen dabei, die Geschäfte „zusammenzuhalten“? Sie in Ihren persönlichen Einschätzungen zu unterstützen, zu fördern, Sie weiterzuentwickeln und gegebenenfalls auch zu kritisieren und neue Wege vorzudenken?
In den USA ist es selbstverständlich, dass sich jeder Verantwortungsträger regelmäßig spiegelt – sich regelmäßig bewusst macht, auf welchem Weg er sich befindet, wo der hinführt und wo man hin will. Schwierigkeit: Wie findet man unter den zahlreichen Coaches den richtigen? Mund-zu-Mund-Empfehlungen sind eine gute Sache, wenn es um objektive Beratungsangebote geht. Beim Coaching kommt es aber darauf an, dass der Beratungspartner „die gleiche Sprache“ spricht und ein besonderes Vertrauensverhältnis entstehen kann. Hier einige Anhaltspunkte:
- Wo finden Sie einen Coach? Informieren Sie sich z. B. im Internet unter -> Europäischen Coaching Vereinigung ECA (www.european-coaching-association.de).
- Prüfen Sie den Coach nach: Ausbildung, Referenzen, Verbandszugehörigkeit, Beruf- bzw. Branchen-Erfahrung, Honorar.
- Sprechen Sie mit dem in Frage kommenden Coach: Verstehen sie sich? Sprechen Sie die gleiche „Sprache“? Gibt es eine gemeinsame Zielrichtung?
- Passt er zu Ihrem Problem, ist er auf Ihre Branche spezialisiert?
- Hat er Sie ausführlich zu Ihren Zielen und Wünschen bezüglich des Coaching befragt?
- Werden Vorgehensweise und Zeitplan abgesprochen?
- Enthält der Vertrag eine Verschwiegenheitsklausel?
- Steht der Berater Ihnen auch außerhalb der offiziellen Termine via Telefon oder Internet zur Verfügung?
- Das Honorar für ein Gespräch bewegt sich zwischen 100 und 1000 Euro, für prominente Berater sind die Grenzen nach oben offen.
Vorbereitung auf eine neue Geschäftsführer-Tätigkeit ist kein Kündigungsgrund
Läuft Ihr Anstellungsvertrag als Geschäftsführer in den nächsten Monaten aus, dürfen Sie Ihre weitere berufliche Zukunft bereits planen bzw. konkret vorbereiten. Besteht ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, muss er die darin getroffenen Vereinbarungen aber auf jeden Fall einhalten. Bereiten Sie im „Ideenstadium“ z. B. die Gründung einer neuen Firma vor, darf Ihre bisherige GmbH Sie nicht fristlos kündigen. Der bestehende Vertrag muss bis zu seinem Ende eingehalten werden bzw. die GmbH muss bis zum Vertragsende weiter zahlen. Pla-nen umfasst dabei die Erarbeitung eines Business-Plans, auch die Aufnahme von neuen Geschäftskontakten und Gesprächen.
Vorsichtig sollten Sie aber bei konkreten Handlungen sein, z. B. eine Firmengründung, Ver-tragsabschlüsse mit Außenwirkung. Schwierig sind: werbliche Aktivitäten, die zu Umsätzen führen (Testwerbung sollte noch durchgehen). Die Gerichte legen – sofern das Vertragsende bereits beschlossene Sache ist – ausdrücklich ganz strenge Maßstäbe an, die eine außerordentliche, fristlose Kündigung rechtfertigen. Sie brauchen nicht vorschnell klein beizugeben, wenn die GmbH Ihnen eine Kündigung androht. Sie müssen auch nicht bei einer Freistellung tatenlos zusehen und abwarten. In dieser Zeit können Sie an Ideen basteln und Geschäftskontakte aufbauen, sofern damit keine konkreten Umsätze erzielt werden (Quelle: z. B. zuletzt OLG Celle, Urteil vom 9.2.2005, 9 U 178/04).
Jetzt können Sie sich leichter gegen Abzocke von Online-Branchen-Diensten wehren
Beim erstmalige Angebot für einen Online-Branchenbuch-Eintrag (Neuvertrag) darf nicht der Eindruck erweckt werden als handelt es sich um die Verlängerung eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses, dessen Eintrag-Daten lediglich nochmals überprüft werden müssen (BGH, Urteil vom 30.6.2011, I ZR 157/10).
Damit unterbindet der Bundesgerichtshof (BGH) viele der Eintrag-Formulare, in denen der Firmeninhaber nur noch prüfen soll, ob die Eintragdaten korrekt sind und dabei den Vertragscharakter des Ange-botes unterschätzt. Besteht bis dahin kein Vertragsverhältnis zum Online-Branchen-Eintrag-Anbieter kommt auf diese Art jedenfalls kein Neuvertrag zustande. Das Angebot ist irreführend und damit wettbewerbswidrig bzw. nicht zulässig.
Bestandskräftiger Steuerbescheid wird nur geändert, wenn vollständige Angaben gemacht werden
Wenn Sie dem Finanzamt nachträglich neue Tatsachen (hier: Verluste aus einem Investmentfonds) melden und dafür der bereits bestandskräftige Steuerbescheid geändert werden muss, dann geht das nur, wenn Sie zuvor in der Steuererklärung entsprechende Vordruck-Abfrage korrekt beantwortet haben (BFH, Urteil vom 9.11.2011, VIII R 18/08).
In vergleichbaren Fällen (Verluste aus Beteiligungen, sonstige Spekulationsgeschäfte) sollten Sie unbedingt einen Steuerberater einschalten. Für den Nicht-Steuer-Fachmann sind die oft versteckten Anfragen in den Steuererklärungen und sonstigen Angaben nicht zu überblicken. Hier weiß nur der Fachmann, worauf es ankommt.
Urlaubsanspruch darf nicht von einer Mindestarbeitszeit abhängig gemacht werden
Der Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Arbeitnehmer mindesten zehn Tage im Jahr tatsächlich Arbeitsleistungen erbracht hat. Eine solche Regelung praktizierte bislang ein französisches Unternehmen. Der Europäische Gerichtshof hält das für nicht zulässig. Entsprechende Versuche werden demnach auch in Deutschland keine Chance auf Umsetzung haben (EuGH, Urteil vom 24.1.2012, C‑282/10).
Vorsicht bei hohen Ansprüchen an Deutschkenntnisse eines Mitarbeiters
Wenn Sie im Stellenprofil für eine/n neuen Mitarbeiter/in „gute Deutschkenntnisse“ erwarten, sollten Sie in der Stellenausschreibung zumindest eine knappe Begründung dafür nennen, warum diese Befähigung für die Besetzung der Stelle wichtig ist. Ohne diese Hinweise, kann das ein Indiz dafür sein, dass z. B. Bewerber mit Migrationshintergrund nicht zur Bewerbung eingeladen werden und ein Verstoß gegen das AGG vorliegt (LAG Nürnberg, Urteil vom 5.10.2011, 2 Sa 171/11).
Als Begründung können Sie zum Beispiel angeben: Zur Stelle gehört das selbständige Texten von anspruchsvollen Inhalten, Tätigkeiten in der Außendarstellung des Unternehmens mit anspruchsvollem Ausdruck usw.
Mit besten Grüßen Ihr
Lothar Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur Volkelt-Brief