GmbH Kosten: Planen SIE ihr Energie-Management 2018 ff.+ Im Überblick: Die Koalitionsvereinbarungen, die SIE als Unternehmer betreffen + Geschäftsführer-Geburtstag 2018: Hier schaut das Finanzamt ganz genau hin + Gastro-GmbH: Z‑Bon als Bemessungsgrundlage für die Steuerschätzung + Formfrage: Die GmbH spendiert Fußball-Dauerkarten +
BISS … die Wirtschaft-Satire
Der Volkelt-Brief 08/2018 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 23. Februar 2018
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
während der Ex-Handelsblatt Herausgeber Gabor Steingard über den perfekten Mord sinniert und darüber auch noch stolpert, haben engagierte Ökonomen im Allgemeinen, viele der für´s operative Geschäft verantwortlichen Geschäftsführer und unsere Redaktion im Besonderen andere Sorgen, wenn es um die nächsten vier Jahre geht.
Ist der digitale Rückstand überhaupt noch aufzuholen? Ist eine nachhaltige Energieversorgung zu international wettbewerbsfähigen Preisen sicher gestellt? Würgt deutsches Arbeitsrecht Dynamik und Anpassung ab? Was tun, wenn die Wachstumsmaschine „Auto” dauerhaft schwächelt? Wie wichtig z. B. der Faktor Energie für die Wirtschaftsleistung ist, zeigen die Naturwissenschaften. So rechnet der Physiker Dietmar Lindenberger vor, dass 50% des heutigen Wachstums auf Energie basieren – für die anderen 50% sind Kapital und Arbeit verantwortlich. Die Energiekrise in den Siebziger Jahren mit sich vervielfachenden Preisen ist eindrücklicher Beleg dafür, wie schnell und sensibel Märkte reagieren, wenn die Rahmenbedingungen nicht mit den Anforderungen wachsen. Im Koalitionspapier (S. 71 – 73) gibt es für eine nachhaltige Energiepolitik zwar viel Absicht, aber wenig Konkretes. Leider gilt das auch für die anderen angesprochenen offenen Zukunftsfelder, die Geschäftsführer betreffen.
Im Überblick: Die Koalitionsvereinbarungen, die SIE als Unternehmer betreffen
In den 177 Seiten Koalitionspapier sind gerade 11 dem Thema Wirtschaft/Unternehmen gewidmet. Die spürbarsten Auswirkungen werden Entscheidungen aus den Bereichen Arbeit/Soziales für Unternehmen haben. Wir haben die wichtigsten Punkte für SIE zusammengestellt:
Thema | Koalitionsvereinbarung | Das bedeutet … |
Mitbestimmung
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Erweiterte Mitsprache des Betriebsrates zu Weiterbildungsmaßnahmen (S. 51). Vereinfachtes Wahlverfahren für den Betriebsrat für Unternehmen mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern (S. 51). | … mehr Einfluss von außen
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Befristung von Arbeitsverhältnissen
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Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von 5 oder mehr Jahren bestanden haben (S. 52). | … weniger Flexibilität
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Arbeitszeit
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Der Anteil abzurufender und zu vergütender Zusatzarbeit darf die vereinbarte Mindestarbeitszeit um höchstens 20% unterschreiten und 25% überschreiten. Fehlt eine Vereinbarung zur wöchentlichen Arbeitszeit gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden (S. 53). | … zusätzliche Dokumentation
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Teilzeit | Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit. Das neue Teilzeitanspruch-Gesetz gilt für Unternehmen, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Für Unternehmensgrößen von 46 bis 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, dass lediglich einem pro angefangenen 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anspruch gewährt werden muss. Bei der Berechnung der zumutbaren Zahlen an Freistellungen werden die ersten 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgezählt. Bei Überschreitung dieser Grenze kann der Arbeitgeber einen Antrag ablehnen (S. 53) | … neue Personalplanung für Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern
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Krankenversicherung
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Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet (S. 101). | … zusätzliche Personalkosten
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Arbeitslosenversicherung | Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird um 0,3 Prozentpunkte gesenkt (S. 55). | … weniger Kosten
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Gesellschafterdarlehen | Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft (S. 69). | … mehr Steuern
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KSV | Künstlersozialversicherung: Geplant ist eine Erweiterung der abgabepflichtigen Verwerter um digitale Plattformen, die eine kommerzielle Verwertung künstlerischer Leistungen ermöglichen (S. 167). | … Mehrkosten für den Internet-Auftritt
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Haftung | Bei Verschulden einzelner Mitarbeiter können die Behörden das Gesamtunternehmen leichter in die Verantwortung nehmen – Abkehr vom Opportunitätsprinzip (S. 126). | … Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften werden teurer |
Digitales: StarUp-Beteiligungen nur mit kalkuliertem Risiko
Keine zuverlässigen Zahlen gibt es bislang dazu, wie viele StartUps in Deutschland tatsächlich überleben. Aus den von einigen Gründerzentren vorgelegten Analysen und veröffentlichten Zahlen lässt sich erahnen, dass die Erfolgsquote bei 10 bis maximal 25% liegt. Wurden – so der Gründer-Nachrichtendienst deutsche startups – mit Crowdfunding-Finanzierungen in 2016 lediglich 5 Mio. EUR verbrannt, waren es 2017 bereits 15 Mio. EUR. Darunter sind auch euphorisch gestartete StartUps wie protonet (3.2 Mio. EUR; Branche: IT Cloud-Lösungen), panono (1,6 Mio. EUR; Branche: 360-Grad-Kamera) oder Returbo (1 Mio. EUR; Branche: Retouren-Vermarkter).
Noch größer erwischte es in 2017 das 2012 ins Rennen gegangene StartUp Auctionata (Branche: Aukionshaus und Versandhandel für Luxusartikel, Kunst und Antiquitäten). Summa summarum wurden hier rund 120 Mio. EUR Venture Capital in den Sand gesetzt. Bevor Sie sich – privat oder mit Ihrer GmbH – an einem StartUp direkt oder über einen Invest-Fonds beteiligen, müssen Sie sich ein realistisches Bild über die Expertise und das Auswahlverfahren der in Frage kommenden StartUps machen. In vor-digitalen Zeiten beschäftigten die Invest-Banken ganze Abteilungen, die vor der Kreditvergabe Branchen-Gutachten und Markt-Analysen erstellten. Diese Score-Verfahren sind jetzt dem Markt überlassen. Nur offensichtlich untaugliche Geschäftsmodelle werden vorab aussortiert. Einige StartUp-Gründer legen es von vorneherein darauf an, das Geschäftsmodell auf dem Papier so rund zu machen (Stichwort: der perfekte Businessplan), dass Investoren einsteigen. Ein Großteil des Geldes fließt dann als Geschäftsführer-Gehalt in die Taschen der Gründer – bis zum nächsten StartUp. Eine gesunde Skepsis ist in diesem Geschäft also von Nöten.
Geschäftsführer-Geburtstag 2018: Hier schaut das Finanzamt ganz genau hin
Zum Jahresbeginn berichten wir an dieser Stelle regelmäßig zum „Werbungskostenabzug für Feierlichkeiten anlässlich des Geburtstages (oder eines Jubiläums) des (Gesellschafter-) Geschäftsführers“. Fakt ist, dass Steuer-Sachbearbeiter diesen Posten gerne und ganz genau unter die Lupe nehmen. Fakt ist auch, dass unterschiedliche Auffassungen des Steuerberaters und des Finanzamts zur Sache regelmäßig die Finanzgerichte beschäftigen.
Die Gerichte prüfen dann auch die Einladungsliste. Stehen dort ausschließlich Mitarbeiter, Mit-Geschäftsführer und Gesellschafter der GmbH ist in der Regel eine berufliche Veranlassung anzunehmen. Kommen Geschäftsfreunde, sollten Sie zumindest objektiv nachvollziehbare Kriterien anlegen, wen Sie einladen. Selbst Lokalpolitiker, Verbandsvertreter oder Prominente sind unterdessen zugelassen (BFH, Urteil vom 20.1.2016, VI R 24/15). Gut ist, wenn die Kosten im betrieblichen Rahmen bleiben (35 €), wenn Sie dazu Räumlichkeiten der GmbH nutzen und während der Dienstzeiten feiern (anfangen!).
Achtung: Wenn Sie nur wenige Mitarbeiter einladen wollen, sollten das nicht nur Ihre Vertrauten, sondern nach objektiven Kriterien ausgewählte Mitarbeiter sein (Hierarchie, Abteilungen, Projekte) (BFH, Urteil vom 10.11.2016, VI R 7/16). Aufpassen müssen Sie, wenn Sie Ihre Familien-Mitglieder teilnehmen lassen wollen. Besser ist es, wenn Sie eine getrennte Feier für die Familie nachweisen können. Ausnahme: Sie belegen detailliert, wer Familie ist und welche Teilnehmer berufsbedingt eingeladen waren (BFH, Urteil v. 8.7.2015, VI R 46/14).
Gastro-GmbH: Z‑Bon als Bemessungsgrundlage für die Steuerschätzung
Laut Finanzgericht Düsseldorf ist es nicht zu beanstanden, wenn das Finanzamt einen zufällig im Altpapier gefundenen Z‑Bon (summierte Tagesaufzeichnungen) als Bemessungsgrundlage für die Schätzung der Jahresumsätze zugrunde legt. Ein solcher Vergleich ist aussagekräftiger als z. B. ein externer Betriebsvergleich (FG Düsseldorf, Urteil v. 24.11.2017, 13 K 3811/15 G,U).
Formfrage: Die GmbH spendiert Fußball-Dauerkarten
Laut Finanzgericht (FG) Bremen stellt „die Verschaffung der Gelegenheiten zum Besuch eines Spiels erlangte Vorteil bei den betreffenden Arbeitnehmern der Klägerin Arbeitslohn dar”. Aber: Das Finanzamt darf die Aufwendungen für die Eintrittskarten nach § 37b EStG in vollem Umfang der Pauschalsteuer unterwerfen (FG Bremen, Urteil v. 21.9.2017, 1 K 20/17).
Eine informative Lektüre wünscht
Herausgeber + Chefredakteur Geschäftsführer-Fachinformationsdienst