Themen heute: Vorsicht Fristen! Umsatzsteuerrückstand 2010 bis spätestens 28.1. zahlen + Ehrenamt: Geschäftsführer muss Umsatzsteuer zahlen + Rahmenbedingungen: SPD will Zusatzsteuer auch für GmbHs + Preise: Besser offen als verdeckt die Preise erhöhen + „Gelangensbestätigung” für EU-Exporte wird neu beraten + …
3. KW 2012
Freitag, 20.1.2012
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärungen vom Steuerberater erstellen lassen, gilt automatisch eine Frist-verlängerung. Dieses Steuererklärungen müssen dann spätestens zum Ablauf des Folgejahres eingereicht werden. Danach müssen Sie zum 31.12.2011 Ihre privaten Steuererklärungen und die der GmbH für das Steuerjahr 2010 dem Finanzamt vorlegen. Ausnahme: Ihr Steuerberater beantragt beim Finanzamt eine Verlänge-rung der Frist. In begründeten Fällen verlängern die Finanzbehörden die Frist bis Ende Februar (hier: 29.2.2012).
So ist die Rechtslage. Auch wenn es immer wieder Versuche der Finanzbehörden gibt, diesen Termin vorzu-verlegen. Zum Beispiel mit der Begründung, „das hohe steuerpflichtige Einkünfte (bzw. Steuer-Nachzahlungen) zu erwarten sind“. Laut Finanzgericht Düsseldorf muss der Steuerzahler das nicht hinnehmen. Auch Sie nicht (FG Düsseldorf, Beschluss vom 29.7.2011, 12 K 2461/11).
Für die Praxis: Keinen Spaß versteht das Finanzamt, wenn Sie Steuerzahlungen, die nach der Abgabe der Steuererklärungen noch zu zahlen sind, nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist veranlassen. Achten Sie also darauf, dass ausgewiesene Steuerrückstände (z. B. bei der Umsatzsteuer) unbedingt innerhalb von 4 Wochen nach Abgabe der jeweiligen Steuererklärung fällig sind. Bei der Abgabe zum 31.12.2011 ist das für Umsatzsteuerrückstände aus 2010 der 28.1.2012. Ansonsten ist Säumniszuschlag fällig. Und zwar für jeden ange-fangenen säumigen Monat in Höhe von 1 % des abgerundeten Steuerbetrags. Bei 10.000 € Steuerrückstand sind das 100 EUR.
Ehrenamt: Geschäftsführer muss Umsatzsteuer zahlen
Viele Geschäftsführer sind ehrenamtlich in Vereinen (Verbänden) tätig. In der Regel wird dafür keine Vergütung sondern eine einzelfallbezogene Aufwandsentschädigung gezahlt. Dazu hat der Bundesfinanzhof jetzt entschieden: Solche Vergütungen sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig (BFH, Urteil vom 10.11.2011, V B 6/11).
Für die Praxis: Im entschiedenen Fall ging es um fünfstellige Jahreszahlungen an den nebenberuflich tätigen Vorstand eines Berufsverbandes, das als Ehrenamt angelegt war. In vergleichbaren Fällen sollten Sie zusammen mit dem Steuerberater prüfen, ob die Voraussetzungen des entschiedenen Einzelfalles zutreffen und sich auf die Umsatzsteuerpflicht einstellen.
Regierungswechsel bringt neue Optionen und Zusatz-Steuern für GmbHs
Die Auswirkungen der Finanzkrise und das Krisen-Management der europäischen Politik überlagern seit Mona-ten die Politik in Deutschland. Die Wirtschaft wartet weiter auf klare, zukunftstaugliche und planbare Rahmenbedingungen. U. E. ist auch in den 2 Jahren bis zur nächsten Bundestagswahl im Herbst 2013 nicht mehr mit größeren Entscheidungen (Arbeitsrecht, Lohnnebenkosten, Bürokratiekosten, Planungsvorschriften, Vereinfachung des Steuerrechts) zu rechnen. Vielmehr sind alle Parteien überwiegend mit sich selbst beschäftigt und versuchen bis dahin für sich die günstigsten Weichen zu finden, um dann auf den richtigen Zug zu springen.
Klar ist im Moment aber, dass die Zukunftsaussichten für Schwarz-Gelb nicht besonders gut sind und dass sich die Kanzlerin wohl kaum ausschließlich auf das Wohl und Wehe der FDP verlassen wird. Insofern sind hier noch viele Planspiele möglich. Die Optionen:
Schwarz/Gelb: Die Chancen für die Neuauflage einer schwarz-gelben Koalition sind schlecht. Sollte es die FDP aus dem Wählertief schaffen, wird es allerdings nur zu optischen allenfalls marginalen Entlastungen für die Steuerzahler kommen.
Rot-Grün: Diese Option hat derzeit die besten Aussichten auf Erfolg. Beide Parteien haben sich bereits für Steuererhöhungen ausgesprochen. Das betrifft die Anhebung der Progression für Besserverdienende und eine zusätzliche Reichensteuer. Vorstellbar sind zusätzliche Sondersteuern (Energie).
Schwarz-Grün: Die Grünen haben sich bereits auf den Koalitionspartner Rot festgelegt. Sollte es hier den-noch Annäherungen geben, werden die Grünen mit ziemlicher Sicherheit Steuererhöhungen für Besserver-dienende verlangen.
Schwarz-Rot: Die SPD wird unter einer Kanzlerin Merkel eine solche Konstellation auf keinen Fall mittra-gen. Nur unter Ausnahmebedingungen (Iran-Konflikt mit Auswirkungen auf den Ölpreis und die Weltwirt-schaft, unkontrollierte Rezession oder weitere drastische Auswirkungen der Finanzkrise) könnte es bis 2013 zu einem Umdenken auf beiden Seiten kommen.
Für die Praxis: Noch sind die Wahlprogramme nicht festgeschrieben. Aber: Der Druck auf die Politik nimmt zu, die Besserverdienenden in die Pflicht zu nehmen. Das gilt für eine Anhebung des Spitzensteuersatzes (49 %) und der Progression, eventuell eine Reichensteuer. Alle Parteien wollen mit der Finanztransaktionssteuer punkten. Die SPD plant, die Abgeltungssteuer von 25 auf 32 % anzuheben – dass betrifft auch die Besteuerung von Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter der GmbH. Gut vorstellbar ist auch, dass es unter Rot-Grün zu einer Wiederbelebung der Vermögenssteuer kommen wird. Eine weitere Korrektur der Erbschaftssteuer ist von der SPD zwar geplant, dürfte aber eher schwierig durchzusetzen sein.
Verdeckte Preiserhöhungen verärgern mehr als offene
Wenn Sie die Entwicklung der Preise für kleinere Ersatz-Investitionen (Büromöbel, Büroausstattung, Kaffeema-schinen, Büro-Küchenausstattung usw.) exakt nachkalkulieren, werden Sie feststellen, dass die Preise in den letzten Jahren steil gestiegen sind und deutlich über der offiziell ausgewiesene Inflationsrate liegen. Aber es sind nicht nur die ausgewiesenen Preise, die vielen investierenden Unternehmern Sorgen machen. In immer mehr Fällen liegen die tatsächlichen Laufzeiten deutlich unter den AfA-Zeitvorgaben.
Im Klartext: „Die Kaffeemaschine gibt nicht mehr wie früher nach 5 Jahren Laufzeit den Geist auf, sondern sie muss bereits nach 3 Jahren ausgetauscht werden“. Viele der Geschäftsführer, die ich in den letzten Monaten auf dieses Thema angesprochen habe, bestätigen, dass das keine Einzelfälle sind. Vielmehr hat man den Ein-druck, dass hier systematisch an der Preis-Umsatzschraube gedreht wird. Weil man aber Angst vor „offiziellen“ Preiserhöhungen hat, wird systematisch nach Möglichkeiten für verdeckte Preiserhöhungen gesucht. Typische Methoden sind:
Reduzierung von Service- und Zusatzleistungen, Veränderungen bei der Verkaufsmenge (Packungsgrößen, Verkaufseinheiten)
Erhebung von Zusatz-Umsätzen (Verpackung, Versandkosten, Lieferung, Aufstellen, Kundendienst-Hotline usw.)
Austausch und Wechsel des Sortiments hin zu Artikeln mit höheren Preisen
Verschlechterung bei den Zahlungsbedingungen (Skonti, Fristen, Finanzierung usw.)
Abstriche bei der Produktqualität
Für die Praxis: Nach unseren Erfahrungen reagieren Unternehmer im B2B-Geschäft verärgert und schnell mit einem Wechsel des Lieferanten, wenn Sie das Gefühl haben, dass schleichend schlechtere Konditionen geliefert werden. In der Regel honorieren Unternehmer/Einkäufer den offenen Umgang mit Produkten/Preisen und Mengen in der Form, dass sie eher als Stammkunde erhalten bleiben. Erläutern Sie Ihren Kunden, warum Sie Veränderungen im Sortiment und in den Konditionen vornehmen müssen. Bieten Sie immer auch einen Ausgleich an, z. B. in Form von Garantien oder Mengenvergünstigungen.
Bundesfinanzministerium überprüft „Gelangensbestätigung“ für EU-Exporte
Zum 1.4. wird für deutsche Exporteure, die ins EU-Ausland liefern, die sog. Gelangensbestätigung als Voraussetzung für die Umsatzsteu-erbefreiung der Lieferung verbindlich eingeführt. Dieses neben der bisher üblichen Lieferbestätigung zusätzli-che Dokument bedeutet für Exporteure und Frachtunternehmen einen enormen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Nach heftigen Protesten aus der Wirtschaft hat sich das Bundesfinanzministerium jetzt bereit erklärt, vor der endgültigen Umsetzung dieser Bürokratievorschrift erneut zu prüfen, ob hier eine einfachere Lösung möglich ist.
Für die Praxis: Dazu wird es in Absprache mit den Finanzministern der Länder noch vor dem 1.4.2012 eine verbindliche Regelung geben. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Bis dahin können Sie die Übergangsvorschrift nutzen, wonach die Lieferbestätigung für die Befreiung von der Umsatzsteuer für EU-Lieferungen ausreicht. Aktuell: Die Übergangsregelung wurde bis zum 30.6.2012 verlängert.
Mit besten Grüßen Ihr
Lothar Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur Volkelt-Brief