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Volkelt-Briefe

Verweigerung der Pflichtoffenlegung kostet jährlich ca. 150 Mio. EUR

Laut Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um (BMJ) ist die genaue Anzahl der publi­ka­ti­ons­pflich­ti­gen Unter­neh­men in Deutsch­land nicht bekannt. Gemäß Schät­zung des Bun­des­an­zei­ger-Ver­lags als Betrei­ber des Bun­des­an­zei­gers sind es rund 1,3 Mio. Unter­neh­men. Seit Inkraft­tre­ten des EHUG (2007) wur­den jähr­lich deut­lich mehr als 100.000 Ord­nungs­geld­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wor­den. 2017 waren es 157.000. Dazu kom­men 3.500 Buß­geld­ver­fah­ren. Die Ein­nah­men durch Ord­nungs- bzw. Buß­gel­der, die erho­ben wur­den, weil Unter­neh­men ihrer Publi­zi­täts­pflicht nicht nach­ka­men, betru­gen 2017 ca. 82,2 Mio. EUR. Der Per­so­nal­auf­wand zur Durch­set­zung der Publi­zi­täts­pflicht bezif­fert das Minis­te­ri­um mit 17,48 Mio. EUR jährlich.

Lei­der gibt es kei­ne Gegen­rech­nung  – der Nut­zen des elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ters ist nach wie vor höchst umstrit­ten – zumal alle Finanz­da­ten der Unter­neh­men ohne­hin den Finanz­be­hör­den vor­lie­gen. Zu Ver­wei­sen ist auch dar­auf, dass die Ver­pflich­tung zur Füh­rung eines öffent­li­chen Unter­neh­mens­re­gis­ters in eini­gen euro­päi­schen Län­dern (Ita­li­en, Grie­chen­land, aber auch: Frank­reich) deut­lich lascher gehand­habt wird als in Deutsch­land – zum Wett­be­werbs­nach­teil deut­scher Unternehmen.

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