Laut Bundesjustizministerium (BMJ) ist die genaue Anzahl der publikationspflichtigen Unternehmen in Deutschland nicht bekannt. Gemäß Schätzung des Bundesanzeiger-Verlags als Betreiber des Bundesanzeigers sind es rund 1,3 Mio. Unternehmen. Seit Inkrafttreten des EHUG (2007) wurden jährlich deutlich mehr als 100.000 Ordnungsgeldverfahren eingeleitet worden. 2017 waren es 157.000. Dazu kommen 3.500 Bußgeldverfahren. Die Einnahmen durch Ordnungs- bzw. Bußgelder, die erhoben wurden, weil Unternehmen ihrer Publizitätspflicht nicht nachkamen, betrugen 2017 ca. 82,2 Mio. EUR. Der Personalaufwand zur Durchsetzung der Publizitätspflicht beziffert das Ministerium mit 17,48 Mio. EUR jährlich.
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Verweigerung der Pflichtoffenlegung kostet jährlich ca. 150 Mio. EUR
Leider gibt es keine Gegenrechnung – der Nutzen des elektronischen Unternehmensregisters ist nach wie vor höchst umstritten – zumal alle Finanzdaten der Unternehmen ohnehin den Finanzbehörden vorliegen. Zu Verweisen ist auch darauf, dass die Verpflichtung zur Führung eines öffentlichen Unternehmensregisters in einigen europäischen Ländern (Italien, Griechenland, aber auch: Frankreich) deutlich lascher gehandhabt wird als in Deutschland – zum Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen.