Vereinbart die GmbH mit dem Geschäftsführer im Aufhebungsvertrag eine Klageverzichtserklärung, muss der Arbeitgeber GmbH aufpassen. Eine solche Erklärung kann unwirksam sein, wenn die zugrunde liegende Kündigungsandrohung zu Unrecht erfolgte (BAG, Urteil vom 12.3.2015, 6 AZR 82/14). Was bedeutet das für die GmbH-Praxis? …
Das Urteil betraf einen Arbeitnehmer, der nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit wegen eines geringfügigen Vergehens (Diebstahl und Verzehr von 2 Suppen) gekündigt wurde. Statt der Kündigung wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen, inkl. Klageverzichtserklärung. Für Geschäftsführer wichtig: Basiert eine Kündigungsandrohung auf falschen Behauptungen, hat der Geschäftsführer gute Chancen, einen daraufhin abgeschlossenen Aufhebungsvertrag gerichtlich anzufechten – z. B. dann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass einzelne Vertragspunkte den Geschäftsführer benachteiligen – z. B. ein zu weit gefasstes Wettbewerbsverbot.