In einem für Unternehmen wichtigen Verfahren hat der BFH entschieden, dass Gewinn-Hinzuschätzungen gerichtlich überprüft werden können. Die Finanzbehörden wollten ihre Hoheit, im Rahmen ihres Ermessens Entscheidungen zu treffen, auf Gewinn-Hinzuschätzungen ausdehnen. Der BFH: Schätzungen sind keine Ermessensentscheidungen und gerichtlich überprüfbar (BFH, Urteil vom 23.4.2015, V R 32/14). …
Der Fall ist durchaus brisant. Ein familiengeführter Metzgerei-Großbetrieb hatte über Jahre hinweg keinen sog. Eigenverbrauch verbucht. Im Rahmen einer Betriebsprüfung unterstellte der Prüfer einen Eigenverbrauch nach Regelsteuersatz anhand der amtlichen Richtsatzsammlung für Metzgereibetriebe nach der Anzahl der Familien-Mitglieder (hier: 2 Gesellschafter-Geschäftsführer und ihre Familien). Dazu der BFH: „Das Finanzgericht ist nicht an die Schätzmethode des Finanzamts gebunden“. Bei einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Wichtig für betroffene Unternehmen: Da die Schätzung auf der Grundlage der Richtsatzsammlung nach dieser Gesamtwürdigung zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt, entfällt die Bindungswirkung der Richtsatzsammlung.