Im Jahr 2009 haben z. B. beim Finanzgericht Düsseldorf ca. die Hälfte aller Klagen ganz oder teilweise Erfolg gehabt. 47,6 % der Klageverfahren wurden mit einem voll oder teilweise stattgebenden Urteil oder durch Hauptsacheerledigung mit vollem oder teilweisem Erfolg abgeschlossen. Hinzu kommen die statistisch nicht gesondert erfassten Fälle, in denen Klagen – um Kostenberechnungen zu ersparen – im Einvernehmen aller Beteiligten zurückgenommen wurden, nachdem das Finanzamt eine Änderung des Steuerbescheides zu Gunsten des Klägers zugesagt hatte.
78 % der Verfahren konnten durchgeführt werden, ohne dass es zu einer förmlichen Entscheidung durch das Gericht gekommen ist. Es konnte durch schriftlichen oder telefonischen Hinweis oder im Rahmen eines Erörterungstermins der Streit mit dem Finanzamt beendet werden. Diese hohe Quote an unstreitig erledigten Verfahren beruht darauf, dass das Finanzgericht Düsseldorf in besonderem Maße das Gespräch mit den Beteiligten sucht.
Die Dauer der Verfahren konnte deutlich zurückgeführt werden und betrug durchschnittlich 15 Monate, wobei mehr als die Hälfte aller Verfahren (53 %) innerhalb eines Jahres durchgeführt werden konnte.
Fazit: Der Gang vors Finanzgericht lohnt. Auch in anderen Finanzgerichten sieht die Erfolgsquote nicht viel anders aus. Steuerzahler sind also gut beraten, Unklarheiten nicht zu Ihren Lasten hinzunehmen. Aber: Suchen Sie auf jeden Fall zuerst das Gespräch mit dem Experten – also mit dem Steuerberater oder gleich hier > Hotline.
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