Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschafts-Besteuerung bei der Übertragung von Unternehmen muss jetzt erst einmal analysiert werden. Dazu: Der Gesetzgeber wird die monierten Regelungen wohl bis 2016 nachbessern müssen. Es geht in erster Linie um das sog. Verwaltungsvermögen – bisher darf das in Höhe von 50 % des gesamten Betriebsvermögens frei gerechnet werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Das Urteil im Volltext > Hier anklicken (Urteil vom 17.12.2014, 1 BvL 21/12)
Kommentare zum Erbschafts-Steuer-Urteil:
> Was Firmenerben jetzt tun können (Handelsblatt)
> Eine Steuer nur für Dumme (FAZ)
> Erben verpflichtet (Süddeutsche Zeitung)
> Erbe Enttäuschung (Spiegel)