Die meisten Kollegen, mit denen ich über das jetzt angekündigte Lohngleichheitsgesetz gesprochen habe, sind entsetzt. Zum einen, weil sie das als einen unzulässigen Eingriff in ihre Vertragsfreiheit betrachten. Und, weil jetzt auch schon Unternehmen ab 200 und mehr Mitarbeitern (bisher geplant: 500) von den neuen gesetzlichen Vorschriften betroffen sein werden. Ganz pragmatisch aber auch deswegen, weil Mitarbeiter, die jetzt schon zu gleichen Löhnen eingestuft sind, nicht unbedingt die gleichen Leistungen bringen. Was tun? …Sicherlich wird es noch einige Zeit dauern, bis dieses gesetzliche Vorhaben auf den Weg gebracht ist. Womöglich entpuppt sich das Ganze als vorwahlkampfmäßiges Getue. Dennoch: Je nach Regierungswechsel (Rot/Rot/Grün) kann eine Umsetzung in 2017 sehr schnell kommen. Darauf sollten Sie vorbereitet sein, wenn Ihr Unternehmen zu den betroffenen (> 200 Mitarbeiter) gehört. Um gleichen Lohn für gleiche Leistung (equal pay) aus Unternehmersicht zu realisieren, müssen Sie umorganisieren: Weg von der Bezahlung nach Arbeitszeit zur Bezahlung nach Leistung. Dazu müssen objektive Leistungsanforderungen (Stückzahlen, Umsätze, Vertragsabschlüsse usw.) definiert werden. Und zwar in allen betrieblichen Bereichen, in denen das möglich ist. Das bedeutet auch Veränderungen der Prozesse bzw. der Ablauforganisation.
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Unternehmer-Antwort: Gleiche Leistung für gleichen Lohn
Haben die Mitarbeiter Anspruch auf Auskunft über die Löhne, wird das nicht nur zusätzlichen bürokratischen Aufwand, sondern auch mehr Unruhe und latent steigende Lohnkosten bringen. Geeignete Maßnahmen sind: Ausgründung von Unternehmensteilen auf selbständige (Tochter-) Unternehmen, Verlagerung von Tätigkeiten auf freie Mitarbeiter oder Freelancer, Leiharbeitnehmer usw., und eine generelle Umstellung der Vergütung auf Grundlohn und leistungsbezogene Vergütungsbestandteile (Prämien, Umsatz- und/oder Gewinnbeteiligung). Fazit: Gleiche Leistung bei gleichem Lohn.