Seit dem 1.1.2007 gibt es ein zentrales, elektronisch geführtes Unternehmensregister für Deutschland (www.Unternehmensregister.de) . Darin werden alle veröffentlichungspflichtigen Daten eines Unternehmens hinterlegt. Die Daten werden aus unterschiedlichen Quellen zusammengeführt, z. B. aus dem Handelsregister und dem Bundesanzeiger.
Das Unternehmensregister dient als Sammelstelle und stellt die Daten lediglich zur Information bereit, jedoch ohne rechtliche Wirkung – im Gegensatz Handelsregister. Werden die Angaben des Handelsregisters falsch ins Unternehmensregister übernommen, sind allein die Angaben im Handelsregister verbindlich.
Jahresabschlüsse und andere Unterlagen müssen von den Geschäftsführern der Kapitalgesellschaften unverzüglich nach der Vorlage bei den Gesellschaftern beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und dort bekannt gemacht werden. Spätestens jedoch nach 12 Monaten. Ist das Unternehmen börsennotiert, müssen die Unterlagen innerhalb von 4 Monaten vorliegen (Offenlegungspflicht). Das Bundesamt für Justiz setzt die Offenlegungspflichten durch und kann dazu Ordnungsgeld (bei Verschulden) bis zu 25.000 € erheben.