Eine GmbH kann durch Vermögensübertragung oder durch Formwechsel (hierbei kommt es zu keiner Vermögensübertragung) umgewandelt werden. Bei einer Umwandlung durch Vermögensübertragung ist zwischen einer Verschmelzung, einer Spaltung und der reinen Vermögensübertragung zu unterscheiden. Für Umwandlungen gelten die Vorschriften des Umwandlungssteuergesetzes. Wird z. B. Eigentum an einem Grundstück auf einen anderen Rechtsträger übertragen, ist zu beachten, dass alle Umwandlungsvorgänge der Grunderwerbsteuer unterliegen, ausgenommen ein Formwechsel.
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