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Firmenwagen | Wer den Firmenwagen privat nutzt und die dafür fällige Lohnsteuer nach der (u. U. teueren) 1%-Methode ermittelt, kann zum Jahreswechsel auf die eventuell günstigere – und in der elektronischen Version durchaus komfortablen – Fahrtenbuch-Lösung umstellen.
Nutzen Sie dazu den Lexware-Vergleichsrechner online unter https://www.lexoffice.de/service/rechner-fahrtenbuch-1-regelung/ |
Terminsache: Der Wechsel der Nachweis-Methode ist nur zum vollen Kalenderjahr möglich – also ab 1.1.2020 |