Es ist nicht zu beanstanden, wenn Sie sich mit einem Mitarbeiter darauf verständigen, dass er weniger (voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiges) Bruttogehalt erhält und dafür pauschal versteuerte bzw. sozialversicherungsfreie Sachleistungen bezieht (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.5.2016, L 11 R 4048/15). ..
Im Urteilsfall hatte der Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern ein niedrigeres Bruttogehalt vereinbart und dafür den Anspruch auf Tankgutscheine, Restaurantschecks, Erholungsbeihilfe, Reinigungspauschale, Personalrabatte und einen Kinderbetreuungszuschuss vertraglich festgeschrieben. Sozialbeiträge sind dann nur noch auf das reduzierte Bruttogehalt fällig.