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Volkelt-Briefe

Neue Rechtslage: Wenn Sie Zahlungs- und Abnahmefristen in ihren AGB vorgeben, müssen Sie prüfen, ob das so zulässig ist …

Zum 29.7.2014 ist das Gesetz zur Bekämp­fung von Zah­lungs­ver­zug im Geschäfts­ver­kehr offi­zi­ell in Kraft getre­ten und damit gel­ten­des Recht. Zu den ein­zel­nen Ände­run­gen haben wir bereits berich­tet (vgl. Nr. 20/2014). Hier noch ein wich­ti­ger Hinweis