Das Internet-Portal www.yelp.de betreibt ein Bewertungsportal, in dem angemeldete Nutzer Unternehmen durch die Vergabe von einem bis zu fünf Sternen und einen Text bewerten können. Das Portal zeigt dann alle Nutzerbeiträge an und stuft sie per Algorithmus tagesaktuell entweder als „empfohlen” oder als „(momentan) nicht empfohlen” ein. Bei Aufruf eines Unternehmens werden mit dessen Bezeichnung und Darstellung bis zu 5 Sterne angezeigt, die dem Durchschnitt der Vergabe in den „empfohlenen” Nutzerbeiträgen entsprechen (Bewertungsdurchschnitt). Unmittelbar daneben steht „Anzahl der Beiträge” (BGH, Urteil v. 14.1.2020, VI ZR 496/18).
Eine solche Bewertungsmethode (Voting der Nutzer + Durchschnittsbewertung) und die daraus abgeleiteten Empfehlungen sind zulässig. Ein Unternehmen muss Kritik ertragen.