Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in Sachen Doppelbesteuerung der Renten entschieden. Danach gibt es jetzt eine Vorgabe für eine Berechnungsformel, mit der die Belastung der Rentenbeiträge bzw. der Renten mit Steuer abzugleichen ist. Im konkreten Fall ging es um einen Rentenanspruch aus dem Jahre 2007 und einer Steuerpflicht für den Rentenanteil von 46 % – für diesem Fall wurde eine unzulässige Doppelbesteuerung vom Gericht verneint.
Unterdessen ist für Renten, die ab 2021 fällig werden, ein Anteil von 81 % zu versteuern. Ab wann die eingeforderte Berechnungsformel zu Nachzahlungen führt, ergibt sich bislang noch nicht eindeutig. Hier sind exakte Berechnungen notwendig und abzuwarten. Wir halten Sie auf dem Laufenden (BFH, Urteil v. 19.5.2021, X R 33/19).