Nicht zuletzt die Umsetzung der Datenschutzgrundverordung (DSGVO) war für viele Kollegen Anlass, das Vertragswerk ihrer GmbH unter die juristische Lupe zu nehmen. Z. B. die auf den Internet-Seiten ausgewiesenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), aber auch die Umsetzung und Ausformulierung der Datenschutzerklärung. Für die meisten Geschäftsführer-Kollegen war das ohne anwaltliche Beratung nicht mehr rechtssicher und compliance-fest umzusetzen. Auch von den IT-Abteilungen gab es hierzu meist nur allgemeine Formulierungshilfen, die nicht unbedingt die unternehmens-individuellen Verhältnisse einzelfallbezogen wiedergeben und damit auch nicht abmahnsicher sind.
Wir haben bereits darauf verwiesen, dass …