Mitarbeiter, die regelmäßig im Außendienst unterwegs sind und Kunden besuchen, haben Anspruch darauf, dass bereits die Anreise von zu Hause zum ersten Kunden und der Heimweg vom letzten Kunden als Arbeitszeit angerechnet wird. Das betrifft alle Mitarbeiter im Außendienst, die keinen festen oder gewöhnlichen Arbeitsort haben (EuGH, Urteil vom 10.9.2015, C‑266/14). …
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Ab sofort können Sie als Geschäftsführer wählen: Statt der steuerlich teuren Monatspauschale können Sie für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach tatsächlich gefahren Tagen abrechnen. Dafür gibt es eine Tagespauschale in Höhe von 0,002 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer. Anbei: Das entsprechende BMF-Schreiben mit Beispielen zum nachrechnen, wann Sie sparen können …