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Volkelt-Briefe

Außendienstler: Sie müssen die Arbeitszeiten neu festlegen

Mit­ar­bei­ter, die regel­mä­ßig im Außen­dienst unter­wegs sind und Kun­den besu­chen, haben Anspruch dar­auf, dass bereits die Anrei­se von zu Hau­se zum ers­ten Kun­den und der Heim­weg vom letz­ten Kun­den als Arbeits­zeit ange­rech­net wird. Das betrifft alle Mit­ar­bei­ter im Außen­dienst, die kei­nen fes­ten oder gewöhn­li­chen Arbeits­ort haben (EuGH, Urteil vom 10.9.2015, C‑266/14). …

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BMF-Schreiben Wohnung Arbeitsstätte

Ab sofort kön­nen Sie als Geschäfts­füh­rer wäh­len: Statt der steu­er­lich teu­ren Monats­pau­scha­le kön­nen Sie für die Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te nach tat­säch­lich gefah­ren Tagen abrech­nen. Dafür gibt es eine Tages­pau­scha­le in Höhe von 0,002 % des Lis­ten­prei­ses pro Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter. Anbei: Das ent­spre­chen­de BMF-Schrei­ben mit Bei­spie­len zum nach­rech­nen, wann Sie spa­ren können …