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Volkelt-Briefe

GmbH > 50 Mitarbeiter müssen Whistleblower-Hotline einrichten

Bis­her genüg­te es, im Arbeits­ver­trag eine Ver­schwie­gen­heits­klau­sel zu ver­ein­ba­ren, um wich­ti­ge Inter­na der GmbH zu schüt­zen. Wer dage­gen ver­stößt, ris­kiert sei­nen Arbeits­platz. So die bis­he­ri­ge Rechts­la­ge. Mit der Richt­li­nie zum Schutz von Per­so­nen, die Ver­stö­ße gegen das EU-Recht mel­den wird das anders (sog Whist­le­b­lower-Richt­li­nie). Wenn Sie dann einen Nest­be­schmut­zer kün­di­gen, müs­sen Sie nach­wei­sen, dass Sie die­sen nicht wegen sei­ner Whist­le­b­lo­we­rei gekün­digt haben. Was kaum zu machen ist. Kün­di­gungs­schutz trotz  höchs­tem Vertrauensverlust.

Fakt ist, dass …