Bisher genügte es, im Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitsklausel zu vereinbaren, um wichtige Interna der GmbH zu schützen. Wer dagegen verstößt, riskiert seinen Arbeitsplatz. So die bisherige Rechtslage. Mit der „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das EU-Recht melden” wird das anders (sog Whistleblower-Richtlinie). Wenn Sie dann einen Nestbeschmutzer kündigen, müssen Sie nachweisen, dass Sie diesen nicht wegen seiner Whistleblowerei gekündigt haben. Was kaum zu machen ist. Kündigungsschutz trotz höchstem Vertrauensverlust.
Fakt ist, dass …