Wollen Sie Flüchtlinge/Asylbewerber einstellen, dann brauchen die Bewerber neben der Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) bzw. der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung zusätzlich eine Erlaubnis der Ausländerbehörde zur Aufnahme einer Beschäftigung In vielen Fällen ist zudem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Grundsätzlich gilt, dass Personen mit den genannten Aufenthaltspapieren zunächst einer Wartefrist unterliegen, in der sie keine Beschäftigung aufnehmen dürfen. …