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Volkelt-Briefe

Flüchtlinge: Ab wann dürfen Sie wen einstellen?

Wol­len Sie Flüchtlinge/Asylbewerber ein­stel­len, dann brau­chen die Bewer­ber neben der Beschei­ni­gung über die Mel­dung als Asyl­su­chen­der (BüMA) bzw. der Beschei­ni­gung über die Auf­ent­halts­ge­stat­tung bzw. Dul­dung zusätz­lich eine Erlaub­nis der Aus­län­der­be­hör­de zur Auf­nah­me einer Beschäf­ti­gung In vie­len Fäl­len ist zudem die Zustim­mung der Bun­des­agen­tur für Arbeit erfor­der­lich. Grund­sätz­lich gilt, dass Per­so­nen mit den genann­ten Auf­ent­halts­pa­pie­ren zunächst einer War­te­frist unter­lie­gen, in der sie kei­ne Beschäf­ti­gung auf­neh­men dürfen. …