Gewährt eine Bank Kredite von mehr als 750.000 €, ist sie verpflichtet, sich vom Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig offen legen zu lassen (§ 18 Kreditwesengesetz). Ein Kollege verweigerte der Bank kontinuierlich die Vorlage wirtschaftlicher Nachweise.
Folge: Die Bank kündigte alle bestehenden Darlehen der GmbH. Der Kollege ließ das gerichtlich prüfen. Die Bank bekam Recht. Der Geschäftsführer musste die Kredite der GmbH zurückzahlen. Neue Kredite wurden nicht gewährt (OLG Frankfurt, Urteil vom 25.3.2011, 19 U 173/10). Wichtig:
- Die Bank ist zur Kündigung von Krediten berechtigt, wenn die Kreditsumme unter dem oben genannten kritischen Betrag laut KWG liegt. Entscheidend ist, ob die Bank in ihren AGB auf die bestehenden Vorlagepflichten laut KWG verwiesen hat. Ist das der Fall, sollten Sie die Vorlagepflichten korrekt und von sich aus – also ohne weitere Aufforderung – erfüllen und den Jahresabschluss und andere angeforderte Unterlagen termingerecht vorlegen.
- Die Bank kann die Kredite selbst dann kündigen, wenn das Kreditkonto nicht oder nie im Soll war und selbst dann, wenn Sie als Kreditnehmer die Tilgung stets regelmäßig gezahlt haben.
Nehmen Sie die klein gedruckten Bank-Konditionen nicht auf die leichte Schulter. Selbst wenn die Bank die im Vertrag genannten Vorlagen nicht nochmals ausdrücklich einfordert, kann sie ein solches außerordentliches Kündigungsrecht durchsetzen. Weisen Sie die Mitarbeiter/Abteilungen an, die in den Kreditverträgen angeforderten Unterlagen zeitnah an die Bank weiterzugeben. Nutzen Sie die Übergabe der Unterlagen (Jahresabschluss, Geschäftsbericht) dazu, den persönlichen Kontakt zu Ihrer Hausbank zu aktualisieren und die Bank – vertrauensbildend – über Ihre weiteren Planungen zu informieren.