Erfahrungsgemäß kommt es zwischen den Gesellschafter-Geschäftsführern von GmbHs alle 2 Jahre neben den üblichen inhaltlichen Differenzen über Sachfragen zu ernsthaften Konflikten über die Geschäftspolitik. Z. B., ob und welche neuen Mitarbeiter eingestellt werden sollen, wann und wo investiert werden soll oder welche Marketing- und Vertriebsschwerpunkt für die Zukunft gesetzt werden sollen. Einigen sich die Beteiligten nicht auf eine Zielrichtung, kommt es zu Problemen. Und zwar ganz besonders dann, wenn immer der gleiche Gesellschafter Kompromisse macht und der andere sich durchsetzt. Passiert das in der Zweipersonen-GmbH, ist absehbar, dass für den Kompromiss bereiten Gesellschafter irgendwann „die Fahnenstange erreicht“ ist und er einer konstruktiven Beschlussfassung nicht mehr zustimmt. Ist im Gesellschaftsvertrag einer solchen GmbH keine Klausel zur Beendigung der Gesellschaft vereinbart, kann das ziemlich aufreibend werden.
Aus der Praxis sind Fälle bekannt, …