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Volkelt-Briefe

BGH-aktuell: Vermögen des GmbH-Gesellschafters ist ab sofort tabu

Nutzt die GmbH eine pri­va­te Immo­bi­lie eines Gesell­schaf­ters, dann konn­te es bis­her sein, dass die­se im Fal­le einer Insol­venz als „Eigen­ka­pi­tal erset­zend“ behan­delt wur­de. Fol­ge: Der Insol­venz­ver­wal­ter konn­te eine Immo­bi­lie im Insol­venz­ver­fah­ren wei­ter zu den bis­he­ri­gen Kon­di­tio­nen nut­zen. Mehr noch: Die Pacht­ein­nah­men aus der Immo­bi­lie gin­gen auf das Kon­to des Insol­venz­ver­wal­ters. Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, die von die­ser Recht­spre­chung betrof­fen waren, konn­te damit über Ihre pri­va­te Immo­bi­lie nicht mehr ver­fü­gen. Die­se wur­de zwangs­wei­se in die GmbH-Insol­venz einbezogen. … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 42/2011

The­men heu­te: Wie viel Ver­mö­gen hat der durch­schnitt­li­che Geschäfts­füh­rer – wie schützt er die­ses Ver­mö­gen? + GmbH-Finan­zen: Schau­en Sie Ihrer Bank auf die Fin­ger + Weih­nachts­geld: Zah­lung unter Vor­be­halt dop­pelt absi­chern + Geschäf­te mit „GmbHs”: Ver­tre­tungs­voll­macht muss stim­men + Ver­zicht auf Mehr­heits-Stimm­recht unter­liegt nicht der Schen­kungs­steu­er + Bun­des­ar­beits­ge­richt legt neue Fall­stri­cke zum AGG aus + BISS …