Vor dem Landgericht (LG) Freiburg wird derzeit ein hochinteressanter Fall zur Vermischung von Privat- und GmbH-Vermögen durch den Gesellschafter-Geschäftsführer verhandelt (20 Ls 460 Js 18496/17). Danach hat der türkische Geschäftsführer mit GmbH-Geldern Grundstücke in der Türkei erworben. Da nach türkischem Recht eine deutsche GmbH keine Grundstücke erwerben kann, hat der Geschäftsführer diese treuhänderisch für die GmbH erworben. Was der Geschäftsführer dabei übersehen hat: Laut Anklage handelt es sich bei den Zahlungen um eine Privatentnahme des Gesellschafter-Geschäftsführers. Steuerrechtlich handelt es sich um eine vGA. Gegen den ahnungslosen Geschäftsführer wurde ein Steuerstrafverfahren eröffnet. Wir halten Sie auf dem Laufenden.