Ein Fahrzeughalter kann zur Führung eines Fahrtenbuches verpflichtet werden, wenn er gegen Verkehrsregeln verstößt. So die Gerichte, wenn sich der Fahrzeuginhaber (ein Handwerksbetrieb) weigert, den Fahrer zu benennen, der den Verstoß begangen hat. Nur im Ausnahmefall zulässig ist es, den gesamten Fuhrpark mit einer Fahrtenbuch-Auflage zu bestrafen (VG Mainz, Beschluss vom 2.12.2015, 3 L 1482/15). …