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Volkelt-Briefe

Recht: Keine Fahrtenbuchauflage für den gesamten Betrieb

Ein Fahr­zeug­hal­ter kann zur Füh­rung eines Fahr­ten­bu­ches ver­pflich­tet wer­den, wenn er gegen Ver­kehrs­re­geln ver­stößt. So die Gerich­te, wenn sich der Fahr­zeug­inha­ber (ein Hand­werks­be­trieb) wei­gert, den Fah­rer zu benen­nen, der den Ver­stoß began­gen hat. Nur im Aus­nah­me­fall zuläs­sig ist es, den gesam­ten Fuhr­park mit einer Fahr­ten­buch-Auf­la­ge zu bestra­fen (VG Mainz, Beschluss vom 2.12.2015, 3 L 1482/15). …