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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: Betriebsrat (BR) leichter durchzusetzen

Die Bun­des­re­gie­rung plant, das ver­ein­fach­te Betriebs­rats-Wahl­ver­fah­ren für Betrie­be mit 5 bis 100 Mit­ar­bei­tern (bis­her: 5 bis 50) obli­ga­to­risch ein­zu­füh­ren. Das ver­ein­fach­te Wahl­ver­fah­ren ist straf­fer und wesent­lich ein­fa­cher und unbü­ro­kra­ti­scher durch­zu­füh­ren. Statt (Gewerkschafts-)Listen wer­den hier Per­so­nen gewählt (Mehr­heits­wahl­recht). Die Kan­di­da­ten, die die meis­ten Stim­men erhal­ten bil­den den Betriebs­rat. Mit die­ser Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung der BR-Wahl wird dann auch die Hür­de nied­ri­ger, auch in klei­ne­ren Unter­neh­men einen Betriebs­rat ein­zu­rich­ten. Vor­teil für die Unter­neh­men: Gewerk­schaf­ten kön­nen nicht mehr ein­fach ihre Lis­ten durch­set­zen (Quel­le: Heu­te im Bun­des­tag 510/2018).