Nach einem neuen Grundsatz-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) trägt der Arbeitnehmer die Beweispflicht, wenn er sein Arbeitszeugnis zu seinem Vorteil abändern lassen will und damit eine überdurchschnittlich gute Beurteilung erreichen will (BAG, Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13). Auch, …