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Volkelt-Briefe

Wieder Urteil zum Mindestlohn – der gilt auch für andere Arbeitnehmer-Ansprüche

Sie müs­sen den Min­dest­lohn nicht nur für die tat­säch­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ver­gü­ten, son­dern auch für alle übri­gen Arbeit­ge­ber-Leis­tun­gen im Zusam­men­hang mit dem Arbeits­lohn. Das sind z. B. Ver­gü­tun­gen für Fei­er­tags-Tätig­kei­ten, bei krank­heits­be­ding­ter Arbeits­un­fä­hig­keit oder im Rah­men der Urlaubs­ab­gel­tung (BAG, Urteil vom 13.5.2015, 10 AZR 191/14). …