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Geschäftsführer-Gehalt: Das empfiehlt der Unternehmens-Kodex

Der Deut­sche Cor­po­ra­te Gover­nan­ce Codex (Unter­neh­mens-Kodex) gibt die Richt­li­ni­en vor, nach denen die Vor­stän­de und Geschäfts­lei­ter bör­sen­no­tier­ter Unter­neh­men ihr Gehalt ermit­teln und dar­stel­len sol­len. Das ist Anhalts­punkt auch für GmbH-Geschäfts­­­füh­rer, die ihr Gehalt trans­pa­rent machen wol­len und so für zusätz­li­ches Ver­trau­en in ihr Unter­neh­men werben.

Die Kodex-Kom­mis­si­on hat jetzt neue Vor­schlä­ge erar­bei­tet, mit denen das (geschwun­de­ne) Ver­trau­en in die Wirt­schaft gestärkt wer­den soll. Sie emp­fiehlt, Gehalts­ober­gren­zen für die fes­ten und die varia­blen Bezü­ge vor­zu­ge­ben. Varia­ble Gehalts­be­stand­tei­le soll­ten eine mehr­jäh­ri­ge Bemes­sungs­grund­la­ge haben (z. B. Gewinn über die letz­ten 4 Jah­re). Die Abfin­dung zu Been­di­gung der Tätig­keit soll­te nicht mehr als das 2‑fache der durch­schnitt­li­chen Jah­res­ver­gü­tung, die Abfin­dung bei vor­zei­ti­ger Ver­trags­be­en­di­gung soll­te nicht mehr als das 1,5‑fache der durch­schnitt­li­chen Jah­res­ver­gü­tung betragen.

Für die Pra­xis: Geschäfts­füh­rer, die ihre Ver­gü­tungs­si­tua­ti­on öffent­lich stel­len wol­len, sind gut bera­ten, sich in Zukunft an die­sen Vor­ga­ben bzw. den dar­ge­stell­ten Höchst­wer­ten zu ori­en­tie­ren. Die aktua­li­sier­ten Leit­li­ni­en gibt es unter > https://corporate-governance-code.de > Kodex > Deut­scher Cor­po­ra­te Gover­nan­ce Kodex.