Gute Nachrichten für Postversender. Die Bundesnetzagentur hatte der Post die Preiserhöhungen in den Jahren 2003 bis 2005 fälschlicherweise genehmigt. Der Kläger kann die zuviel gezahlten Entgelte zurückverlangen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 5.8.2015, 6 C 8.14, 6 C 9.14 und 6 C 10.14). …