In einem Musterverfahren hat die Bundesnetzagentur jetzt gegen die ENERGYsparks GmbH wegen unerlaubter Telefon-Akquise erstmals das Höchst-Bußgeld von 300.000 EUR angeordnet. Insgesamt hatten sich ca. 6.000 Verbraucher über das Unternehmen beschwert. Dieses ließ telefonisch für einen Wechsel des Strom- bzw. Gasversorgers werben, ohne die Zustimmung der Betroffenen eingeholt zu haben. Dem Unternehmen waren die Verstöße bekannt. Dennoch hat die Geschäftsführung nichts unternommen, um diese abzustellen. Das Amtsgericht Bonn wird abschließend entscheiden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.