Ein typischer Fall aus der Praxis: Einer Ihrer Hauptkunden (main customer) schwächelt und muss Insolvenz anmelden. In der Folge prüft der Insolvenzverwalter, inwieweit bestehende Verträge gekündigt werden können bzw. inwieweit über neue Zahlungsziele verhandelt werden kann. Für die betroffene GmbH bedeutet das: Wenn Sie keine neuen Kunden finden, kann die GmbH die laufenden Kosten für Miete und Löhne nur zahlen, indem Reserven – sprich: Gewinne – aus den Vorjahren verbraucht werden. Was tun? …