Im Umlageverfahren U1 wird Ihrer GmbH das bei Arbeitsunfähigkeit weiter gezahlte Entgelt zu einem bestimmten Prozentsatzes durch die jeweilige Krankenkasse erstattet. Einige Krankenkassen bieten zum U1-Verfahren verschiedene Umlagesätze an. Wählt der Arbeitgeber keinen dieser Umlagesätze, gilt der allgemeine Umlagesatz. Die Höhe des allgemeinen Umlagesatzes wird durch die Krankenkassen festgelegt. Dieser Erstattungssatz kann nur zu Beginn des Kalenderjahres gewechselt werden. Der Antrag muss also spätestens bis zur Fälligkeit des Januar-Beitrages bei der Krankenkasse eingegangen sein, in diesem Jahr bis spätestens 27.1.2020.
Die Erstattungssätze für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall liegen je nach Krankenkasse zwischen 40 und 80 %. Weisen Sie die in Ihrer GmbH zuständigen Personalverantwortlichen / das beauftragte Lohnabrechnungsbüro / den Steuerberater entsprechend an, die Voraussetzungen zu prüfen und die rechtzeitige Antragstellung zu veranlassen (Quelle: Aufwendungsausgleichsgesetz).