Kennen Sie Ulf Papenfuß? Professor für Public Management und Public Policy an der Zeppelin-Universität in Friedrichshafen und in dieser Eigenschaft mit den Gehältern der Geschäftsführer kommunaler GmbHs befasst. Sein Anliegen: Unternehmen, die neben dem Geldverdienen zusätzliche öffentliche Aufgaben haben, sollten „transparent” sein. Es stärkt die demokratische Legitimation, wenn die Bürger wissen, was verdient wird. Ausgerechnet die Sparkassen und Volksbanken – so Prof. Papenfuß – tun sich nach wie vor schwer mit solch „demokratierelevanten Informationen”. Problematisch: Gibt es nur zwei Vorstände, darf nicht veröffentlicht werden, weil man aus den Gesamtbezügen auf den Einzelverdienst schließen kann. Das darf nicht sein: „Bei Gesellschaften, die keine börsennotierten Aktiengesellschaften sind, können die Angaben über die Gesamtbezüge unterbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen” (§ 286 HGB). Das ist gesetzt. Mit freundlichen Grüßen.
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