Nutzt die GmbH eine private Immobilie eines Gesellschafters, dann konnte es bisher sein, dass diese im Falle einer Insolvenz als „Eigenkapital ersetzend“ behandelt wurde. Folge: Der Insolvenzverwalter konnte eine Immobilie im Insolvenzverfahren weiter zu den bisherigen Konditionen nutzen. Mehr noch: Die Pachteinnahmen aus der Immobilie gingen auf das Konto des Insolvenzverwalters. Gesellschafter-Geschäftsführer, die von dieser Rechtsprechung betroffen waren, konnte damit über Ihre private Immobilie nicht mehr verfügen. Diese wurde zwangsweise in die GmbH-Insolvenz einbezogen. …