Jedenfalls für Großbetriebe ist es laut Bundesfinanzhof (BFH) selbstverständlich, dass für die Kosten der Mitwirkung an der Betriebsprüfung (§ 3 BpO) eine Rücklage gebildet werden darf. Und zwar auch dann, …
Jedenfalls für Großbetriebe ist es laut Bundesfinanzhof (BFH) selbstverständlich, dass für die Kosten der Mitwirkung an der Betriebsprüfung (§ 3 BpO) eine Rücklage gebildet werden darf. Und zwar auch dann, …