Sie erinnern sich: In Ausgabe Nr. 48/2017 hatten wir über ein vor dem Landgericht Freiburg laufendes Verfahren gegen einen türkischen Staatsbürger berichtet, der die Geschäfte einer in Deutschland eingetragenen GmbH führt (20 Ls 460 Js 18496/17). Problem: Er hatte mit Geldern der GmbH Grundstücke in der Türkei erworben – auf die er als Besitzer eingetragen wurde.
Begründung: …